Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 227 
Dazu kam, daß die Entwicklung der Grundherrschaft seit 
dem 183. Jahrhundert geradezu zu einer neuen Leibeigenschaft 
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nicht übermäßig verbreitet war und in ihrer Handhabung 
meistens sehr milde verlief. Die Teilung der Hufen, die sich 
bei den übrigens wenig zahlreichen freien Bauern vollzog, war 
natürlich bei steigender Bevölkerung auch bei den Hufen der 
Grundholden zu einer Notwendigkeit geworden. Sie konnte 
aber hier noch weniger beliebig weit durchgeführt werden wie 
bei den Hufen der freien Bauern, da mit stärkerer Zer— 
splitterung die Renten und Fronden des Grundherrn, die auf 
das Ganze der Hufe konstituiert waren, in die Gefahr ver⸗ 
gessen zu werden gerieten. Die Grundherren ließen infolge— 
dessen zumeist nur Viertelung zu. Was aber wurde nun mit 
der über die Viertelung überschießenden Bevölkerung? Sie 
blieb grundhold — aber ohne Grund und Boden! Und so 
wandte man auf sie die mittlerweile auftauchenden Prinzipien 
eines allgemeinen Dienstrechtes an, verlangte von ihnen trotz 
allem Kopfzins und namentlich Fronden: machte sie zu Leib— 
eigenen einer neuen, bisher gänzlich unbekannten Gattung. 
Inzwischen aber war, mit den frühesten Zeiten der Geld⸗ 
wirtschaft, wie wir schon hörten, die Möglichkeit einer freieren 
als der grundholden Bodennutzung gegeben worden. Und als— 
bald wurde sie, noch für die letzte Urbarmachung und Besiedlung 
der Mittelgebirge des Mutterlandes, ausgenutzt; auf den Halden 
der Bergwälder entstanden Pachthöfe zu freiem Erbzins- und 
Erbpachtrechte, oft auf Teilbau, immer auf Beding der Zins— 
zahlung in Naturalien und Geld unter Ausschluß persönlicher 
Fronpflicht. Es war eine Bewegung, die der Liquidation des 
18. und 19. Jahrhunderts zahlreiche Erbzinse und Erbrenten 
zur Ablösung hinterließ. 
Wichtig aber war sie namentlich insofern, als sie das 
Muster bildete für die Kolonisation und die deutsche Besiedlung 
der ungeheuren Gebiete des Ostens. Denn nach dieser neuen 
Art der Erbpacht, nur in ganzen Gruppen, wurden die Bauern 
des Westens, die auswanderten, hier, in dem neuen Lande, 
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