Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 231
Die finanziellen Interessen erforderten im wesentlichen die
Aufrechterhaltung und womöglich vorteilhafte Weiterentwicklung
der Grundsteuern. Diese Steuern waren, auch soweit sie in der
Hand des Staates geblieben waren, zumeist auf den Grund
und Boden radiziert und wurden daher als Renten betrachtet.
Da war es also das erste Interesse des Staates, diese Renten
zu erhalten. Es war ein ähnliches Bedürfnis, wie das der
Grundherren, ihre grundherrlichen Renten gesichert zu sehen.
Und so führte es zu analogen Maßregeln, insbesondere zum
Verbote der Teilung der alten Bauerngüter hinaus über die
Viertelung. Bestimmungen dieser Art gehen teilweise schon bis
ins 15. Jahrhundert zurück. Kann man sie aber als sozial⸗
politische Maßregeln zum Schutze der Bauern bezeichnen?
In ähnlicher Richtung wirkte die fürstliche Politik in ihrer
Behandlung der Grunderwerbsversuche des Adels. Adlige Güter
waren nach herkömmlichem Rechte steuerfrei; und diese Steuer⸗
freiheit suchte der Adel auch für solche Güter zu behaupten, die er
zu seinem Besitze hinzu erwarb. Es war unter den bestehenden
Verhaltnissen eine offenbare Beschneidung der Staatsfinanzen.
Um sie zu verhüten, konnte man Grunderwerb durch den Adel
überhaupt verbieten, wie man schon in sehr früher Zeit aus
gleichem Grunde den Grunderwerb durch die tote Hand der Kirche
nicht mehr zugelassen hatte. Oder man ließ den Grunderwerb zu,
setzte aber die Beibehaltung der Steuerpflicht des erworbenen
Gutes durch. Es war nur möglich in Zeiten steigender
Furstengewalt und zunehmender Zuverlässigkeit der Akten⸗
führung; entsprechende Verordnungen werden seit dem 16. Jahr⸗
hundert häufiger. Endlich konnte man einen besonderen Fall
adligen Grunderwerbs noch besonderer Aufsicht unterstellen.
Es war der vornehmlich im kolonialen Osten beliebte Fall des
Bauernlegens. Im Osten waren die Grundherren zugleich
Gutsherren: trieben also größere Landwirtschaft. Da lag
ihnen unter Umständen viel an Erwerbung ganzer bäuerlicher
Höfe. Sie speziell wurde daher von den Regierungen ver—
boten; vornehmlich wiederum schon seit dem 16. Jahr—
hundert.