238 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes LKapitel.
gelang die Ablösung der grundherrlichen Fronden und Renten
um das Neun⸗ bis Achtzehnfache bezw. das Fünfzehn⸗ bis
Zwanzigfache des Jahreswertes nicht: die Bauern hätten jetzt
wohl das Zutrauen zur Ablösungsgesetzgebung gehabt, aber fie
waren zu arm, um das Kapital auf einem Brette zu zahlen.
Eine neue Periode von Liquidationen setzte dann für
Süd- und Mitteldeutschland unter der Nachwirkung der fran⸗
zösischen Julirevolution ein. Und nun erreichte man es, zu⸗
erst in Kurhessen 1882, auch des Problems der Renten— und
Frondenablösung Herr zu werden. Es wurden die sogenannten
Tilgungskassen begründet, staatliche Institute, die den Bauern
das Kapital, dessen sie zur Ablösung bedurften, in Renten⸗
briefen unter der Bedingung regelmäßiger Amortisation vor⸗
streckten. Von da an hat denn die eigentliche Ablösungs—
gesetzgebung nicht bloß im Südwesten, sondern in fast allen
mutterländischen Gebieten überhaupt rasche Fortschritte ge⸗
macht.
Doch bedurfte es noch der revolutionären Vorgänge des
Jahres 1848, die hier und da auch einen spezifisch bäuerlichen
Charakter nicht ganz verleugneten, um diese Bewegung in
Süd- und Mitteldeutschland der Hauptsache nach zum Ab⸗
schlusse zu bringen. Und dabei räumte man nun schließlich
mit den letzten Resten alter Gebundenheiten ziemlich radikal
auf. In Baden z. B. führte das Gesetz vom 10. April 1848
über die Aufhebung der Feudalrechte die Liquidation mit
einem einzigen Schlage zu Ende: alle noch bestehenden Real⸗
lasten wurden mit dem zwölffachen Betrage der ermittelten
Rente als ablösbar erklärt; und wo ein privatrechtlicher Ent⸗
stehungsgrund der Last nicht deutlich erkennbar war, nahm
es der Staat auf sich, den Betrag zu zahlen.
Einen eigenartigen, von den bisher besprochenen Vor—
gängen abweichenden Weg gingen die Dinge in einem letzten
Lande völlig rein mutterländischen Bodens, in Niedersachsen.
In Niedersachsen hatte sich unmittelbar auf dem Bau der
alten Grundherrschaft ein sehr merkwürdiges System freier
Pachten erhoben. Die Grundholden waren nämlich teilweise