Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

238 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes LKapitel. 
gelang die Ablösung der grundherrlichen Fronden und Renten 
um das Neun⸗ bis Achtzehnfache bezw. das Fünfzehn⸗ bis 
Zwanzigfache des Jahreswertes nicht: die Bauern hätten jetzt 
wohl das Zutrauen zur Ablösungsgesetzgebung gehabt, aber fie 
waren zu arm, um das Kapital auf einem Brette zu zahlen. 
Eine neue Periode von Liquidationen setzte dann für 
Süd- und Mitteldeutschland unter der Nachwirkung der fran⸗ 
zösischen Julirevolution ein. Und nun erreichte man es, zu⸗ 
erst in Kurhessen 1882, auch des Problems der Renten— und 
Frondenablösung Herr zu werden. Es wurden die sogenannten 
Tilgungskassen begründet, staatliche Institute, die den Bauern 
das Kapital, dessen sie zur Ablösung bedurften, in Renten⸗ 
briefen unter der Bedingung regelmäßiger Amortisation vor⸗ 
streckten. Von da an hat denn die eigentliche Ablösungs— 
gesetzgebung nicht bloß im Südwesten, sondern in fast allen 
mutterländischen Gebieten überhaupt rasche Fortschritte ge⸗ 
macht. 
Doch bedurfte es noch der revolutionären Vorgänge des 
Jahres 1848, die hier und da auch einen spezifisch bäuerlichen 
Charakter nicht ganz verleugneten, um diese Bewegung in 
Süd- und Mitteldeutschland der Hauptsache nach zum Ab⸗ 
schlusse zu bringen. Und dabei räumte man nun schließlich 
mit den letzten Resten alter Gebundenheiten ziemlich radikal 
auf. In Baden z. B. führte das Gesetz vom 10. April 1848 
über die Aufhebung der Feudalrechte die Liquidation mit 
einem einzigen Schlage zu Ende: alle noch bestehenden Real⸗ 
lasten wurden mit dem zwölffachen Betrage der ermittelten 
Rente als ablösbar erklärt; und wo ein privatrechtlicher Ent⸗ 
stehungsgrund der Last nicht deutlich erkennbar war, nahm 
es der Staat auf sich, den Betrag zu zahlen. 
Einen eigenartigen, von den bisher besprochenen Vor— 
gängen abweichenden Weg gingen die Dinge in einem letzten 
Lande völlig rein mutterländischen Bodens, in Niedersachsen. 
In Niedersachsen hatte sich unmittelbar auf dem Bau der 
alten Grundherrschaft ein sehr merkwürdiges System freier 
Pachten erhoben. Die Grundholden waren nämlich teilweise
	        
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