Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 245 
bestanden. Danach erschienen denn die verschiedenen mittel⸗ 
alterlichen Gebundenheiten im Westen vornehmlich auf einen 
Nenner reduziert: den der Rente. Denn wenn daneben auch 
noch Gerichtsherrlichkeit und Leibeigenschaft in Betracht kamen, 
so konnte doch auch von ihnen wenigstens die Leibeigenschaft, oft 
aber auch mindestens ein wesentlicher Teil der Gerichtsherrlichkeit 
als auf Zahlung gewisser Abgaben reduziert betrachtet und damit 
als dem zu liquidierenden Rentensystem eingeordnet angesehen 
werden. Im Osten dagegen und ebenso in Niedersachsen 
handelte es sich neben oder richtiger vor der Rentenablösung 
zumeist auch noch um die Regelung, und das hieß zumeist die 
Liquidation des alten gebundenen Rechtes des Besitzes. 
Es ist ein Unterschied der Entwicklung, der uns noch 
schärfer entgegentreten wird, wenn wir den rein kolonialen 
Boden betreten: hier spielen antiquierte Rechte fast eine größere 
Rolle als veraltete Lasten. Im Bereiche des Mutterlandes 
aber ist der besondere Unterschied fur die Einwirkung der 
französischen Gesetzgebung nicht ohne Bedeutung gewesen. 
Natürlich mußte sie leichter durchdringen, wo es sich nur um 
Rentenzusammenfassung und Rentenablösung, nicht auch um 
Anderung der Besitzrechte handelte. Und so wurde denn der 
Westen dem französischen Einflusse besonders stark zugänglich, 
zumal er ja auch nachbarlicher lag und zum Teil direkt, durch 
Einverleibung, dem Reiche der Revolution und Napoleons 
anheimfiel. Im Osten dagegen hat noch am meisten, aber doch 
keineswegs entscheidend Bayern, weit weniger Niedersachsen 
und kaum das Königreich Sachsen stärkere französische Einflüsse 
aufgenommen. 
Aber sind auch nur im entschiedensten Westen diese Ein⸗ 
— Nirgends, darf man 
sagen, hat sich in ihrer Folge die Liquidation allein vollzogen. 
Das war schon deshalb nicht möglich, weil die Rentenliqui⸗ 
dation ganz allgemein auf Ablösung hinauslief: diese Ablösung 
aber zu ihrer wirklichen Durchführung Tilgungskassen voraus— 
setzte, welche die steigende kreditwirtschaftliche Entwicklung der 
Nation erst im späteren Verlaufe des 19. Jahrhunderts, etwa
	        
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