248 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
allgemeinen eher in naturalwirtschaftliche Lebensformen zurück;
und diese Bewegung wurde durch den allgemeinen wirtschaftlichen
Verfall Deutschlands seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht
aufgehalten, sondern auf beträchtliche Zeit hin noch beschleunigt.
Die Folge war, daß die aus dem Mutterlande über—
tragenen Daseinsformen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft
ganz allgemein eine Rückbildung ins Naturalwirtschaftliche er—
fuhren: dies ist die charakteristische Erscheinung schon des 14.
und 15. Jahrhunderts. So nimmt unter Beeinträchtigung der
alten freieren Flurverfassung in den Marken Gemengelage und
Flurzwang zu; und damit erhält die Vergenossenschaftlichung des
Gemeindelebens gebundenere Formen. Vor allem aber: die
freie Pacht weicht wieder Tendenzen der Grundherrschaft, und
Verwaltung und Heerwesen neigen von neuem zu lehnsstaatlichem
Charakter.
Es sind zwei Momente, welche, namentlich auch in ihrem
gegenseitigen Zusammenhange, genauerer Ausführung bedürfen.
Der am leichtesten sichtbare Vorgang ist die Rückbildung
des öffentlichen Wesens zum Lehnsstaat. Im Heerwesen war
von vornherein der geldwirtschaftliche Stand nicht voll erreicht
worden. Denn die ritterlichen Söldner wurden nicht, wie seit
dem 13. und 14. Jahrhundert vielfach im Mutterlande, mit
den Revenuen eines Geldkapitals gelohnt, sondern durch Über⸗
weisung von Grundbesitz. Natürlich traten dann auch jene
Folgen einer solchen naturalwirtschaftlichen Besoldung ein, die
man aus der Geschichte des Reiches in karlingischer und
ottonischer Zeit zur Genüge kennt: die Heeresorganisation wurde
in ihren lokalen Teilen immer selbständiger, die Dienstpflicht
wurde immer weniger ernst beachtet — bis schließlich Organi⸗
sation und Dienst veralteten. Dagegen wurde der Grundbesitz
des Ritters, das ursprüngliche Substrat der Dienstpflicht, nach
Möglichkeit wie Eigentum entwickelt und für die genaue Er—
haltung aller ihm zugesprochenen Privilegien, namentlich des⸗
jenigen der Steuerfreiheit, eifrig gesorgt. In der Verwaltung
aber stellte sich bald heraus, daß der Landesherr die Gehälter
nicht zahlen konnte: der Verwaltungsapparat versagte für die