Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

248 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
allgemeinen eher in naturalwirtschaftliche Lebensformen zurück; 
und diese Bewegung wurde durch den allgemeinen wirtschaftlichen 
Verfall Deutschlands seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht 
aufgehalten, sondern auf beträchtliche Zeit hin noch beschleunigt. 
Die Folge war, daß die aus dem Mutterlande über— 
tragenen Daseinsformen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft 
ganz allgemein eine Rückbildung ins Naturalwirtschaftliche er— 
fuhren: dies ist die charakteristische Erscheinung schon des 14. 
und 15. Jahrhunderts. So nimmt unter Beeinträchtigung der 
alten freieren Flurverfassung in den Marken Gemengelage und 
Flurzwang zu; und damit erhält die Vergenossenschaftlichung des 
Gemeindelebens gebundenere Formen. Vor allem aber: die 
freie Pacht weicht wieder Tendenzen der Grundherrschaft, und 
Verwaltung und Heerwesen neigen von neuem zu lehnsstaatlichem 
Charakter. 
Es sind zwei Momente, welche, namentlich auch in ihrem 
gegenseitigen Zusammenhange, genauerer Ausführung bedürfen. 
Der am leichtesten sichtbare Vorgang ist die Rückbildung 
des öffentlichen Wesens zum Lehnsstaat. Im Heerwesen war 
von vornherein der geldwirtschaftliche Stand nicht voll erreicht 
worden. Denn die ritterlichen Söldner wurden nicht, wie seit 
dem 13. und 14. Jahrhundert vielfach im Mutterlande, mit 
den Revenuen eines Geldkapitals gelohnt, sondern durch Über⸗ 
weisung von Grundbesitz. Natürlich traten dann auch jene 
Folgen einer solchen naturalwirtschaftlichen Besoldung ein, die 
man aus der Geschichte des Reiches in karlingischer und 
ottonischer Zeit zur Genüge kennt: die Heeresorganisation wurde 
in ihren lokalen Teilen immer selbständiger, die Dienstpflicht 
wurde immer weniger ernst beachtet — bis schließlich Organi⸗ 
sation und Dienst veralteten. Dagegen wurde der Grundbesitz 
des Ritters, das ursprüngliche Substrat der Dienstpflicht, nach 
Möglichkeit wie Eigentum entwickelt und für die genaue Er— 
haltung aller ihm zugesprochenen Privilegien, namentlich des⸗ 
jenigen der Steuerfreiheit, eifrig gesorgt. In der Verwaltung 
aber stellte sich bald heraus, daß der Landesherr die Gehälter 
nicht zahlen konnte: der Verwaltungsapparat versagte für die
	        
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