Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 249
rasche Flüssigmachung der meisten Einnahmen, die naturalwirt⸗
schaftlichen Charakters waren oder wurden. So blieb nichts
übrig, als den Fundus der landesherrlichen Einnahmen an die
Beauten und bald auch an die zahlreichen Gläubiger zu verleihen,
damit sie sich aus ihm selber bezahlt machten.
Dieser Fundus aber bestand zum Teil direkt in der
Grundherrschaft des Landesherrn, namentlich aber in seinen
Zins⸗ und Fronrechten und Gefällen aus der Ausübung der
Rechtspflege.
Was unter diesen Umständen geschehen konnte, ja mußte,
um den bäuerlichen Zustand zu drücken, liegt auf der Hand. Der
Landesherr konnte viele seiner Rechte, weil einem bestimmten
Boden zugehörig, nur an Gläubiger, die diesem Boden nahe,
ja die auf ihm saßen, verleihen. Und so fielen die Rechte auf
öffentliche Fronden in einem bestimmten Dorfe dem Ritter eben
dieses Dorfes, so fiel die Gerichtsbarkeit dem Erbschulzen des
Dorfes oder wohl auch gar dem Ritter zu: und der Ritter
wurde sozusagen zum Landesherrn in seinem Dorfe.
Es war das Moment, von dem nunmehr eine volle Rück⸗
bildung der agrarischen Verhältnisse zur Grundherrschaft aus⸗
ging: nur daß die Grundherrschaft gleichzeitig oder wenigstens
sehr bald noch durch die spezifische Form der kolonialen Guts⸗
herrschaft übertrumpft wurde.
Was der Ritter zunächst erworben hatte, war allerdings
nur die Summe landesherrlicher Leistungen der Bauern und
die Schulzengerichtsbarkeit. Aber war nicht das ganze Dorf
Grundlage und Ausganggsstelle gleichsam dieser Rechte? War
damit vom Ritter niucht ein Dispositionsrecht über Fronden,
Zinse, Gefälle der Einwohner überhaupt gewonnen? Und
war nicht hierdurch wiederum auf so kleinem Gebiete, bei steter
——— die Grundlage eines
patriarchalischen Absolutismus uͤberhaupt erreicht? Der Junker
„gnädiger Herr“, voller Grund— und Gerichtsherr, die Bauern
seine erbuntertänigen, seine „armen Leute“: das war der Aus⸗
druck der Lage in wichtigen Gegenden schon im 15. Jahr—
hundert. Und dies wurde er noch mehr, als seit dem