Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 253
zierten über den Bedarf und verkauften an den Staat und
seine stehenden Heere wie ins Ausland. Es sind im Grunde
die ersten Regungen des modernen Wirtschaftslebens in
Deutschland; denn die durch sie herbeigeführten wirtschaft⸗
lichen Formen haben sich organisch bis zur Gegenwart weiter
— zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts eine nicht geringe Blüte erreicht hatten. Sollten sie
aber ihre höchste Entwicklung erfahren, so lag diese offenbar
in der Einbeziehung alles Landes in das Gutsareal und in
der Herabdrückung der häuerlichen Klasse zu nichts als Lohn⸗
arbeilern eben dieses Areales. Es ist ein Ideal, das in den
meisten Ländern nicht erreicht wurde, weil sich seiner Verwirk—
lichung Maßregeln der Fürsten zur Erhaltung des Bauernstandes
entgegenstemmten. An einigen Stellen aber, so namentlich in
Mecklenburg und in schwedisch Pommern, wurde es nahezu
zur Wirklichkeit: und so ergab sich hier eine dritte und letzte
Periode der Entwicklung.
In diesen Ländern war die fürstliche Gewalt im 18. Jahr⸗
hundert so schwach, daß man eigentlich von Adelsrepubliken
zu sprechen hatte. Indem aber damit die Gutsherren die
Verfügung über die Staatsgewalt besaßen, konnten sie an sich
schon einer fast restlosen Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen
und sozialen Ziele zustreben. Dazu kam, daß der Nordische und
auch der Siebenjährige Krieg diese Länder besonders traf und viele
Bauern von dannen hob, und daß günstige Absatzgelegenheiten
wie die Wandlungen der landwirtschaftlichen Technik gerade
für graswüchsige Böden, wie sie diese Länder zumeist haben,
eine besonders starke Vergrößerung des Gutsareals gestatteten.
Und so wurden denn ganze Dörfer gelegt und die Bauernschaften
vertrieben oder zu Dienstleuten des Gutsherrn gemacht; die
dorflosen Landstriche des heutigen Mecklenburgs und Hinter⸗
pommerns stammen zumeist erst aus dieser Zeit.
Was war nun aber aus der bäuerlichen Bevölkerung des
Kolonialgebietes im ganzen im Verlaufe dieser unglücklichen
Entwicklung geworden? Es war klar: je mehr die Guts—
herrschaften sich ausdehnten, um so mehr mußte sie an Besitz