iquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 255
liche Dienste umsonst zu leisten hatten; das Recht der Heirats—
erlaubnis wurde beansprucht und zur Besteuerung ausgenützt;
und der Bauer wurde an die Scholle gefesselt, um dem Mangel
gutsherrschaftlicher Arbeitskräfte entgegenzutreten. Was aber
das Schlimmste war: nichts hinderte jetzt, daß diese furchtbare
Auffassung von der sozialen Stellung des Bauern, die ihn im
Grunde als Sklaven, als Objekt von Rechten, juristisch also
dem Vieh angenähert hinstellte, allgemein wurde. Schon früh,
im 15. und 16. Jahrhundert, lagen deutliche Anfänge hierzu
vor; im 18. Jahrhundert ist dann der Bauer ganz allgemein
mindestens im höchsten Grade verachtet: sein Aufsteigen in andere
soziale Schichten ist gesetzlich fast unmöglich gemacht: Ehre
genug für ihn, wenn er das Kanonenfutter der Söldnerheere
lieferte.
Da war es denn freilich hohe Zeit, an Besserung zu
denken.
Suchen wir uns jetzt in den verwickelten Verhältnissen
der agrarischen Liquidation in den Kolonialgebieten heimisch
zu machen, so kann das nicht geschehen ohne Untereinteilung
dieser weit ausgedehnten Lande; hat sich doch auch von der
agrarischen Entwicklung des Mutterlandes nicht ohne Einführung
starker territorialer Unterschiede erzählen lassen.
Im ganzen kann man dabei das Kolonialland an der
Ostsee: Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, die bal⸗
tischen Provinzen, insbesondere Livland, als eine Gruppe
zusammenfassen. Eine andere Gruppe bilden der Hauptsache
nach die österreichischen Länder: Schlesien, Böhmen, Mähren
und einige Teile des Donaugebietes; doch hat schon das
Donaugebiet im ganzen mehr eine ähnliche Entwicklung wie
das Königreich Sachsen durchlaufen, mit dem es den Cha—
rakter eines ältesten, in vielen Dingen noch mutterländisch
charakterisierten Kolonialgebietes teilt; die sudöstlichen Alpen⸗
laͤnder endlich gehören der eigentlich kolonialen Entwicklung
gar nicht an; ihre Agrargeschichte erinnert vielmehr an die
des mutterländischen Südwestens. Das Besondere der Ent—
faltung der österreichischen Kolonialgebiete aber kann vor—