Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

iquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 255 
liche Dienste umsonst zu leisten hatten; das Recht der Heirats— 
erlaubnis wurde beansprucht und zur Besteuerung ausgenützt; 
und der Bauer wurde an die Scholle gefesselt, um dem Mangel 
gutsherrschaftlicher Arbeitskräfte entgegenzutreten. Was aber 
das Schlimmste war: nichts hinderte jetzt, daß diese furchtbare 
Auffassung von der sozialen Stellung des Bauern, die ihn im 
Grunde als Sklaven, als Objekt von Rechten, juristisch also 
dem Vieh angenähert hinstellte, allgemein wurde. Schon früh, 
im 15. und 16. Jahrhundert, lagen deutliche Anfänge hierzu 
vor; im 18. Jahrhundert ist dann der Bauer ganz allgemein 
mindestens im höchsten Grade verachtet: sein Aufsteigen in andere 
soziale Schichten ist gesetzlich fast unmöglich gemacht: Ehre 
genug für ihn, wenn er das Kanonenfutter der Söldnerheere 
lieferte. 
Da war es denn freilich hohe Zeit, an Besserung zu 
denken. 
Suchen wir uns jetzt in den verwickelten Verhältnissen 
der agrarischen Liquidation in den Kolonialgebieten heimisch 
zu machen, so kann das nicht geschehen ohne Untereinteilung 
dieser weit ausgedehnten Lande; hat sich doch auch von der 
agrarischen Entwicklung des Mutterlandes nicht ohne Einführung 
starker territorialer Unterschiede erzählen lassen. 
Im ganzen kann man dabei das Kolonialland an der 
Ostsee: Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, die bal⸗ 
tischen Provinzen, insbesondere Livland, als eine Gruppe 
zusammenfassen. Eine andere Gruppe bilden der Hauptsache 
nach die österreichischen Länder: Schlesien, Böhmen, Mähren 
und einige Teile des Donaugebietes; doch hat schon das 
Donaugebiet im ganzen mehr eine ähnliche Entwicklung wie 
das Königreich Sachsen durchlaufen, mit dem es den Cha— 
rakter eines ältesten, in vielen Dingen noch mutterländisch 
charakterisierten Kolonialgebietes teilt; die sudöstlichen Alpen⸗ 
laͤnder endlich gehören der eigentlich kolonialen Entwicklung 
gar nicht an; ihre Agrargeschichte erinnert vielmehr an die 
des mutterländischen Südwestens. Das Besondere der Ent— 
faltung der österreichischen Kolonialgebiete aber kann vor—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.