256 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
nehmlich darin gefunden werden, daß in ihnen der Übergang von
der mittelalterlichen Grundherrschaft zur Gutsherrschaft weniger
schroff, weniger ausgedehnt und weit weniger früh als im Norden
eintrat; der Hauptsache nach scheint er erst Folge der großen
AÄnderung in den Besitzverhältnissen während des Dreißigjährigen
Krieges gewesen zu sein. Damals häuften sich bekanntlich nament⸗—
lich in Mähren und Böhmen infolge der Vertreibung des böh—
mischen Uradels durch Kaiser Ferdinand II. wie der Abfindung
der Generäle des Großen Krieges durch Land ungeheure Massen
von Grundbesitz in den Händen weniger Adelsgeschlechter an,
und es entstanden darauf Formen der Grund- und bald auch
Gutsherrschaft, die wesentlich durch die rasche Entwicklung
großgutsherrschaftlicher Wirtschaften in der Hand von Be—
amten und durch den Absentismus der Herren bezeichnet waren.
Im 18. Jahrhundert ist dann die Gutsherrschaft wenigstens
in den böhmischen Ländern in gleichem, wenn nicht höherem
Maße entwickelt gewesen als in dem Norddeutschland östlich der
Elbe. — Das dritte, letzte und eigentlich klassische Gebiet der
kolonialen Entwicklung bildeten aber doch die preußischen
Länder. Für sie vor allem gilt, was bisher im allgemeinen
erzählt worden ist; in ihnen verlief auch am klarsten die Durch—
bildung jener Formen, die recht eigentlich die fortschreitende
Entwicklung charakterisierten, der Formen der agrarischen Unter⸗
nehmung.
Soll des weiteren, bevor auf die Einzelheiten der Ent⸗
wicklung in den drei abgegrenzten Gebieten eingegangen wird,
zum besseren Verständnis zusammengefaßt werden, was die
bäuerlichen Verhältnisse des gesamten Kolonialgebietes im
18. Jahrhundert von denen des Mutterlandes generell schied,
so wäre vor allem zu betonen, daß das Besitzrecht der Bauern des
Kolonialgebietes ganz allgemein ein schlechteres war. Im Mutter⸗
lande war in allen besonders begünstigten, besonders früh aus⸗
gebauten Gegenden die eigentlich kanonische Form des agrarischen
Herrschaftsgebietes, sobald dieses sich neben den bäuerlichen, demo⸗
kratisch geordneten Betrieb gestellt hatte, die Grundherrschaft
gewesen. Diese Grundherrschaft war dann in den besseren