Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

258 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
gebildet wurden: was wollten da die welke Leibeigenschaft des 
Mutterlandes, was Rentenpflicht und sogar Patrimonial⸗ 
gerichtsbarkeit gegen koloniales Besitzrecht und neu organisierten 
Fronarbeitsbetrieb besagen! Allenfalls ließ sich da wohl das 
schlechtere Besitzrecht, da es im ganzen nicht viele wirtschaft⸗— 
liche Vorteile für den Obereigentümer mit sich brachte, als 
solches bessern oder gar aufheben, vorausgesetzt, daß es zu 
einer rationellen Regulierung oder Ablösung der Lasten kam, 
die mit ihm zusammenhingen: so wenigstens war es im Mutter⸗ 
lande geschehen. Aber selbst dagegen vermochte der Gutsherr 
einzuwenden, daß ihm zur freien Entwicklung seines agrarischen 
Unternehmens das Legen der Bauern gestattet sein müsse: wie 
er es eben auf Grund des schlechteren Besitzes, mochte dieser 
entstanden sein wie er wolle, zu vollem Rechte ausübe. Viel 
schwieriger aufzuheben aber war noch der Fronarbeitsbetrieb. Er 
war mit dem ganzen Wirtschaftsleben der Gutsherrschaft aufs 
innigste verquickt und verwachsen. Fiel er hinweg: wer sollte 
dann die großen Güter bestellen? Arbeiter? Aber es gab im 
allgemeinen keinen ländlichen Arbeiterstand! 
Freilich: indem die Fragen so sich zuspitzten, ließ sich doch 
auch nicht verkennen, daß der bäuerliche Fronarbeiter die 
lässigste Arbeit von der Welt tat: denn er arbeitete nicht für 
sich; und daß der Bauer nirgends mehr geknechtet war als 
im Osten: denn er war amovibel. Sittliche, soziale und wirt⸗ 
schaftliche Gründe also nötigten zugleich hier doch eben noch 
mehr wie anderswo zu entschiedener Liquidation. 
Dabei war denn freilich eins von vornherein zugunsten 
des Ostens klar. Diese Liquidation, weil viel schwerer, mußte 
mehr Überlegung und Zeit kosten: mithin in besonders hohem 
Maße aus dem Ideenbereiche und der wirtschaftlichen Energie 
der nationalen Entwicklung allein bestritten werden. Sie 
konnte ferner nicht bloß im Ab- und Auflösen bestehen. Sie 
mußte von vornherein oder wenigstens sehr bald, sollte sie 
segensreich sein, zu neuer wirtschaftlicher und sozialer Organi— 
sation, zur Organisation der agrarischen Unternehmung zwingen. 
Und sie wies damit, da die agrarische Unternehmung schon
	        
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