258 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
gebildet wurden: was wollten da die welke Leibeigenschaft des
Mutterlandes, was Rentenpflicht und sogar Patrimonial⸗
gerichtsbarkeit gegen koloniales Besitzrecht und neu organisierten
Fronarbeitsbetrieb besagen! Allenfalls ließ sich da wohl das
schlechtere Besitzrecht, da es im ganzen nicht viele wirtschaft⸗—
liche Vorteile für den Obereigentümer mit sich brachte, als
solches bessern oder gar aufheben, vorausgesetzt, daß es zu
einer rationellen Regulierung oder Ablösung der Lasten kam,
die mit ihm zusammenhingen: so wenigstens war es im Mutter⸗
lande geschehen. Aber selbst dagegen vermochte der Gutsherr
einzuwenden, daß ihm zur freien Entwicklung seines agrarischen
Unternehmens das Legen der Bauern gestattet sein müsse: wie
er es eben auf Grund des schlechteren Besitzes, mochte dieser
entstanden sein wie er wolle, zu vollem Rechte ausübe. Viel
schwieriger aufzuheben aber war noch der Fronarbeitsbetrieb. Er
war mit dem ganzen Wirtschaftsleben der Gutsherrschaft aufs
innigste verquickt und verwachsen. Fiel er hinweg: wer sollte
dann die großen Güter bestellen? Arbeiter? Aber es gab im
allgemeinen keinen ländlichen Arbeiterstand!
Freilich: indem die Fragen so sich zuspitzten, ließ sich doch
auch nicht verkennen, daß der bäuerliche Fronarbeiter die
lässigste Arbeit von der Welt tat: denn er arbeitete nicht für
sich; und daß der Bauer nirgends mehr geknechtet war als
im Osten: denn er war amovibel. Sittliche, soziale und wirt⸗
schaftliche Gründe also nötigten zugleich hier doch eben noch
mehr wie anderswo zu entschiedener Liquidation.
Dabei war denn freilich eins von vornherein zugunsten
des Ostens klar. Diese Liquidation, weil viel schwerer, mußte
mehr Überlegung und Zeit kosten: mithin in besonders hohem
Maße aus dem Ideenbereiche und der wirtschaftlichen Energie
der nationalen Entwicklung allein bestritten werden. Sie
konnte ferner nicht bloß im Ab- und Auflösen bestehen. Sie
mußte von vornherein oder wenigstens sehr bald, sollte sie
segensreich sein, zu neuer wirtschaftlicher und sozialer Organi—
sation, zur Organisation der agrarischen Unternehmung zwingen.
Und sie wies damit, da die agrarische Unternehmung schon