Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

260 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
gelegt wurde. So kannte man keinen Bauernschutz gegen das 
Legen; in Schleswig-Holstein hat Bauernschutz noch bis zum 
Jahre 1804 nicht bestanden; in der pommerschen Bauern⸗ 
ordnung vom Jahre 1616 wird die Legungsbefugnis der 
Gutsherren ganz unbedingt anerkannt, in Pommern-Wol-⸗ 
gast war der Landesherr der erste, der ganze Dörfer in 
Vorwerke umwandelte; ähnlich verlief die Entwicklung in 
Mecklenburg. Und in allen drei Ländern rief auch wiederum 
der technische Aufschwung der Landwirtschaft mit etwa 1750 
noch einmal einen besonderen Eifer im Bauernlegen hervor, so 
vor allem in Holstein, in Mecklenburg und im schwedischen 
Teile von Vorpommern. 
Allein eben wesentlich im Zusammenhange mit diesem 
Vorgange trat nun eine Weiterentwicklung ein, die für 
Schleswig-Holstein sehr verschieden war von der der beiden 
anderen Länder. In Pommern und Mecklenburg fuhr man 
im allgemeinen auf dem bisher begangenen Wege fort: die 
Gutsherren erweiterten ihr Areal und erhofften von den 
depossedierten Bauern billige Arbeitskräfte. In Schleswig⸗ 
Holstein dagegen kam man von diesem Vorgehen ab. Man 
fand es vielmehr vorteilhafter, den großen Gutsbetrieb bei 
zunehmender Intensität der Bewirtschaftung aufzugeben und 
das Gutsland wenigstens zum Teile, manchmal auch ganz in 
Form von Erbpacht oder auch zu Eigentum an kleine Bauern 
auszutun. Und dem lief es dann parallel, daß auch die alte 
gutsherrliche Bevölkerung unter Aufhebung ihrer Leibeigen⸗ 
schaft in freie Zeit- oder Erbpacht gesetzt wurde. Es war eine 
Lösung der alten Verhältnisse, die erst nach sieben Jahrzehnten 
mit einem preußischen Gesetze vom 3. Januar 1873 insofern 
ihren Abschluß fand, als dieses zur Ablösung der Reallasten 
führte und damit gleichzeitig den Erbpächtern das Eigentum 
ihres Gutes zusprach. 
Im übrigen aber war der verschiedene Versuch der Lösung 
in den baltischen Gestadeländern grundsätzlich und seinem 
innersten Kerne nach auch für die preußischen und öster— 
reichischen Kolonialländer typisch: man konnte, begann man
	        
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