Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 261
innerhalb des kolonialen Bereichs zu liquidieren, entweder zur
agrarischen Unternehmungsgroßwirtschaft oder aber zur Zer⸗
schlagung des Landes in Zwergwirtschaften gelangen, die sich
dann günstigsten Falles zu befonders intensiven Wirtschaften
mit exportierenden Spezialkulturen entwickelten: und in beiden
Fällen gelangte man damit schließlich zu modernen Formen
des agrarischen Wirtschaftslebens.
Im österreichischen Kolonialgebiete vollzog sich die Ent—
wicklung der Gutsherrschaft zunächst vom Staate ungestört bis
zu der Zeit, da er, seit dem Dreißigjährigen Kriege, seine
Grundsteuern stärker auszubilden begann. Und auch dann
ergab sich noch nicht ein beherrschendes finanzpolitisches
Interesse an der Lage des Bauernstandes — ein sozialpoli—
tisches konnte in so früher Zeit in sterreich ebensowenig als
anderswo erwartet werden. Denn da nach österreichischem
Rechte die Grundsteuer als dinglich begriffen wurde, also auf
dem Lande des Bauern auch dann beruhen blieb, wenn dieses
in den Besitz eines Adligen überging, so fehlte zunächst jeder
staatliche Anlaß, die Bauernlegung zu verbieten. Ein Anstoß
in dieser Richtung ergab sich vielmehr nur in mittelbarer
Weise. Wenn nämlich sehr viele Bauern von der Gutsherr⸗
schaft gelegt wurden, so fielen die Fronden natürlich in
stärkerem Ausmaße auf die übrigen Bauern: und von diesen
konnte dann befürchtet werden, daß sie, wirtschaftlich geschwächt,
die Grundsteuer von ihrem Gute nicht mehr so sicher wie
bisher zahlen würden.
Es war ein Motiv, das immerhin schon früh zum Bauern⸗
schutze getrieben hat. Bemerkenswert aber ist, daß bei der
gegenüber den preußischen Verhältnissen weit entschiedeneren
Stellung der Krone zum Adel der Bauernschutz schließlich, und
nun auch aus sozialpolitischen Gründen, ein besonders festes
und dauerndes österreichisches Regierungsprinzip geworden ist
bis zum Jahre 1848: so daß auf österreichischem Gebiete
niemals ein allzustarkes Legen von Bauerngütern statt—
gefunden hat.