262 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Indes von dem Gesichtspunkte eines Schutzes der Grund⸗
steuer wandte sich die Aufmerksamkeit der Regierung in Oster⸗
reich bald viel stärker einem Punkte von allgemeinerer Bedeutung
zu. Es war notorisch, daß die Fronden und Abgaben immer mehr
wuchsen: ruinierte nun nicht eben dieser Hergang ganz generell
die staatlich-steuerliche Leistungsfähigkeit der Bauern? Schon um
1680, nachdem im Jahre zuvor im Norden und Osten Böhmens
ein schwerer Bauernaufstand gewütet hatte, begann infolge—
dessen ein zurückdrängendes Eingreifen des Staates auf diesem
Gebiete und hat sich später in den Robotpatenten! von 1717,
17838 und 1775 sowie dem Patente von 1768 über die
Fixierung und Regulierung der Abgaben folgerichtig fort—
gesetzt. Dabei war anfangs die Absicht nur, die bestehenden
Fronden und Lasten durch amtliche Aufzeichnung festzulegen
und dadurch ihrer weiteren Erhöhung vorzubeugen. Allein
im Verlaufe des 18. Jahrhunderts, vornehmlich als der Vorder⸗
österreicher Franz Blanc als Amtsrat an die Spitze des Auf—⸗
zeichnungsgeschäftes berufen wurde, schob sich eine weitergehende
Absicht unter: der Gedanke des Naturrechts, dem eine allzu
starke Belastung an sich schon als ungerecht erschien. Damit
wurde die Feststellung der Leistungen zu einer verschleierten
Regulierung und gar nicht selten zu einer Minderung: und
der Geist, der später die josephinische Gesetzgebung beherrschte,
erschien schon in seinen ersten Regungen?.
In der Tat war inzwischen die österreichische Gesetzgebung
von der Regelung der bäuerlichen Verhältnisse bereits zu dem
Gedanken der Liquidation fortgeschritten — weit früher, als
dies in Preußen der Fall war.
Maria Theresias Regierung machte auch auf diesem Ge⸗
biete Epoche. Die Kaiserin erkannte, wie not es tat, „de
lever die Leibeigenschaft et les corvées“. Sie traf sich
darin mit Friedrich dem Großen. Aber sie suchte weit
1Robot — Fronde.
2 S. daazu Band VII, 2, S. 759.