Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 11 
18. Jahrhundert, zu der Zeit, da die Presse in England be⸗ 
reits eine Macht war, ein klares Preßzensurrecht nicht bestand, 
so sehr man auch die erscheinenden Bücher einer Kontrolle 
unterwarf. Vielmehr schwankte man in der Behandlung der 
Publizität noch hin und her, verfügte bald, „aller gefährlichen 
und Particuliers nicht geziemenden Correspondenz in publicis 
sich zu enthalten“, und kümmerte sich bald um keinerlei noch so 
freie Außerungen. Ein gutes Bild dieser Systemlosigkeit ge— 
währt u. a. das Verhalten Friedrichs des Großen: so sehr er 
fand, daß Gazetten nicht genieret sein sollten, so stark hat er, 
wo er es gerade für angebracht hielt, in deren Freiheit ein— 
gegriffen. 
Der Grund für dies Schwanken lag in dem nach dem 
bisher Erzählten sehr begreiflichen Umstand, daß die politische 
Presse anfangs überhaupt noch wenig entwickelt war; es gab 
zwar Nachrichtenblätter, aber die politische Diskussion fehlte 
zunächst noch vielfach, so sehr die literarische Kritik emporschoß. 
So hört man z. B. sogar noch für das Jahr 1788 von Leipzig, 
einer der damals geistig und sozialpolitisch angeregtesten 
deutschen Städte, daß sich um den sächsischen Hof und die 
Regierung nur die eigentlichen Politiker bekummerten: „Man 
spricht im Jahre kaum einmal von ihm, aber vom Magistrat 
alle Tage; das Kontributionsglöckchen, wenn es geläutet wird, 
erhält ihn in geneigtem Andenken.“ Und so waren denn auch 
die Organe der öffentlichen politischen Erörterung zunächst noch 
altväterisch genug, Flugschriften über äußere Politik, die sich 
allerdings seit den schlesischen Kriegen beträchtlich vermehrten; 
dann, seit den sechziger Jahren, Schriften auch über andere 
politische Materien, so vor allem die Bücher des jüngeren 
Moser („Herr und Diener“, 1758; „Vom deutschen National— 
geist“, 1766, u. a. m.. 
Wenn nun so im ganzen die politische Diskussion über— 
haupt noch wenig flüssig war, so durfte es nicht wunder⸗ 
nehmen, daß den nur gelegentlich erfolgenden Urteilen seitens 
der regierenden Gewalten auch geringe Aufmerksamkeit geschenkt 
wurde. In diesem Zusammenhange betrachtet war denn die
	        
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