Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 263 
energischer zu helfen. Freilich, da es sich um Anderungen 
vor allem auch des Besitzrechtes handelte, so konnte auch sie 
einstweilen nur mit der Liquidation der eigenen kaiserlichen 
Grund- und Gutsherrschaft beginnen: mit gutem Beispiel 
vorangehen, wie es Karl Friedrich von Baden und Marx 
Joseph von Bayern im Mutterland, wie es die preußischen 
Könige früher und später im Kolonialgebiete getan haben. 
Diese Liquidation wurde im Jahre 1775 begonnen und 
war 1777 in vollem Gange: und sie gehört zu den glücklichsten 
Lösungsversuchen, die überhaupt auf kolonialem Boden vor⸗ 
genommen worden sind. Ahnlich wie später in Schleswig⸗ 
Holstein wurden die großen Meierhöfe der Krone aufgelöst 
und in kleine Güter zerschlagen, auf denen Bauern als Erb⸗ 
pächter Platz fanden. Damit wurden natürlich Ackerfronden 
und Zwangsgesindedienste überflüssig, und zugleich war keine 
ländliche Arbeiterfrage entstanden: vielmehr war innerhalb 
des Rahmens der bestehenden Volkswirtschaft alles zum Guten 
gewendet; und die Krone hatte dabei noch nicht einmal 
finanziell etwas verloren, sondern ihre Einnahmen eher ge—⸗ 
steigert. 
Uber diese Maßregeln aber ist Maria Theresia im all⸗ 
gemeinen nicht hinausgegangen, wenn auch die Absicht dazu 
vorlag. So schrieb sie Anfang 1777 an ihren dritten Sohn 
Ferdinand: die Unterdrückung der armen Leute sei erwiesen, 
man hätte also billigere Grundsätze ihrer Behandlung auf—⸗ 
stellen müssen. „Ich war auf dem Punkte, sie durchzuführen, 
als die Grundherren, zu denen, nebenbei bemerkt, alle Minister 
gehören, den Kaiser (Joseph II.) wieder schwankend zu machen 
wußten.“ 
Indes auf die Dauer ließ sich Joseph II. doch keineswegs 
irre machen. Gerade unter ihm kam es zu der grundsätzlichsten 
Liquidation, die das 18. Jahrhundert überhaupt erlebt hat. 
Da bestimmte zunächst das Patent vom 1. November 1781 
die Aufhebung des bäuerlichen Zwangsgesindedienstes, die 
Freizügigkeit der Bauern heraus aus dem Gutsbezirk, die 
Zeiralsfreiheit und die Freiheit der Berufswahl. Man wird
	        
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