272 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
In der Immediatkommission hatte zunächst von Schön
die geistige Leitung; er war ein Schüler von Krauß, also auch
von Adam Smith: so war es der englische Geist, der zunächst
in den Maßregeln siegte, deren Formulierung der Kommission
oblag. Dementsprechend kam in dem fertigen Entwurfe ein
bedingungsloser Liberalismus zur Geltung, der den Starken
noch stärker, den Schwachen noch schwächer machen mußte:
von Bauernschutz war keine Rede; er fiel nach den An—
schauungen von Schöns zugleich mit der Erbuntertänigkeit;
ein völlig freier Güterverkehr sollte eintreten, wie er das Ober⸗
ꝛigentum der Gutsherren in Eigentum umgewandelt haben
und die Bauern vielfach von Haus und Hof vertrieben haben
würde.
So stand es mit der Vorbereitung des entscheidendsten
aller Edikte der preußischen Reformzeit, als der Freiherr
vom Stein am 3830. September 1807 an die Spitze der
Regierung trat. Ihm verblieb damit die letzte Redaktion des
Ediktes. Und dabei zeigte er sich nun gewiß mit dessen be—
freienden Prinzipien einverstanden; aber er wollte zugleich die
Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes: denn in ihm sah er
eine der Grundkräfte, wenn nicht die Grundkraft des Staates.
Dementsprechend veränderte er das Edikt über den freien
Güterverkehr durch die Einfügung der Klausel des Bauern⸗
schutzes. Freilich formulierte auch er diesen Schutz in gewissem
Sinne nur bedingt: für den Fall, daß die Gutsherren in der
schweren Not dieser Jahre Bauernstellen nicht glaubten wieder⸗
herstellen oder erhalten zu können, sollte ihnen das Legen ge⸗
stattet sein, doch nur gegen volle Entschädigung der Bauern
wenigstens bei erblichem Rechte. Im übrigen aber behielt das
Edikt, das am 9. Oktober 1807 erschien, den Charakter einer
dollen Proklamation der Hauptgrundsätze des wirtschaftlichen
und sozialen Subjektivismus, war es gleichsam die wirtschaft⸗
liche und soziale Magna charta Preußens im 19. Jahrhundert:
denn nicht bloß an einen Teil einer produktiven Volksklasse
wandte es sich, wie alle Verordnungen über die Domanial⸗
bauerreform des 18. Jahrhunderts, sondern an diese ganz;