Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 275 
Landareals — und zugleich die Entstehung kleiner ländlicher 
Existenzen als an sie gebundener Arbeitskräfte auch nach aller 
Liquidation der alten Gebundenheiten. 
Und selbst damit waren die Gutsherren noch nicht zu⸗ 
frieden. Sie klagten laut, daß sie nicht wüßten, wie sie die 
wegfallenden Fronden durch andere Arbeitsleistungen ersetzen 
sollten — und hatten damit ja auch im Grunde nicht un⸗ 
recht. Denn war etwa mit Sicherheit zu erwarten, daß alle 
neuen kleinbäuerlichen Arbeitskräfte dem Lande erhalten bleiben 
würden? Schon Friedrich der Große hatte bei Aufhebung 
der Erbuntertänigkeit jene „Depeuplierung“ des Landes be— 
fürchtet, die dann im 19. Jahrhundert in nicht geringem 
Grade Wahrheit geworden ist. Und so forderten die Guts⸗ 
herren, daß man die nur zu Handfronden verpflichteten kleinen 
Kossaten zunächst von der Liquidation ausschließen möge. Und 
sie arbeiteten von diesen und anderen Gesichtspunkten aus in 
den Jahren 1811 bis 1816 an einer „Deklaration“ des Ediktes 
von 1811, die dann am 29. Mai 1816 als Gesetz publiziert 
wurde und in Wirklichkeit vielmehr eine völlige Umbildung und 
teilweise Zurücknahme des Ediktes bedeutete. Denn die Dekla⸗ 
ration verfügte einmal bedeutende Einschränkungen der Bauern⸗ 
stellen, auf die das Edikt von 1811 Anwendung finden sollte. 
Vor allem aber hob sie den Bauernschutz auf. Die Gutsherren 
sollten von nun ab berechtigt sein, jede Bauernstelle durch 
privatrechtlichen Erwerb zu legen: so wollte es eine noch 
immer liberalisierende Doktrin, die sich die Junker geschickt 
zunutze machten. Dabei gelangte diese Berechtigung nicht bloß 
jür die der Deklaration von 1816 unterworfenen Güter, 
sondern für alle Güter zur Geltung, die noch in der alten 
ländlichen Verfassung verbleiben mußten, deren Besitzer mithin 
unter dem stärksten moralischen Zwange der Gutsherren 
standen und ihnen noch um so mehr untertan waren, als 
man an die Aufhebung der Patrimonialgewalt noch gar nicht 
gedacht hatte. Was war da natürlicher, als daß sich die Guts— 
herren diese Lage voll zunutze machten? Massenhaft kauften sie 
jetzt namentlich auch kleinere Güter auf: so vergrosterten sie ihr 
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