Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 275
Landareals — und zugleich die Entstehung kleiner ländlicher
Existenzen als an sie gebundener Arbeitskräfte auch nach aller
Liquidation der alten Gebundenheiten.
Und selbst damit waren die Gutsherren noch nicht zu⸗
frieden. Sie klagten laut, daß sie nicht wüßten, wie sie die
wegfallenden Fronden durch andere Arbeitsleistungen ersetzen
sollten — und hatten damit ja auch im Grunde nicht un⸗
recht. Denn war etwa mit Sicherheit zu erwarten, daß alle
neuen kleinbäuerlichen Arbeitskräfte dem Lande erhalten bleiben
würden? Schon Friedrich der Große hatte bei Aufhebung
der Erbuntertänigkeit jene „Depeuplierung“ des Landes be—
fürchtet, die dann im 19. Jahrhundert in nicht geringem
Grade Wahrheit geworden ist. Und so forderten die Guts⸗
herren, daß man die nur zu Handfronden verpflichteten kleinen
Kossaten zunächst von der Liquidation ausschließen möge. Und
sie arbeiteten von diesen und anderen Gesichtspunkten aus in
den Jahren 1811 bis 1816 an einer „Deklaration“ des Ediktes
von 1811, die dann am 29. Mai 1816 als Gesetz publiziert
wurde und in Wirklichkeit vielmehr eine völlige Umbildung und
teilweise Zurücknahme des Ediktes bedeutete. Denn die Dekla⸗
ration verfügte einmal bedeutende Einschränkungen der Bauern⸗
stellen, auf die das Edikt von 1811 Anwendung finden sollte.
Vor allem aber hob sie den Bauernschutz auf. Die Gutsherren
sollten von nun ab berechtigt sein, jede Bauernstelle durch
privatrechtlichen Erwerb zu legen: so wollte es eine noch
immer liberalisierende Doktrin, die sich die Junker geschickt
zunutze machten. Dabei gelangte diese Berechtigung nicht bloß
jür die der Deklaration von 1816 unterworfenen Güter,
sondern für alle Güter zur Geltung, die noch in der alten
ländlichen Verfassung verbleiben mußten, deren Besitzer mithin
unter dem stärksten moralischen Zwange der Gutsherren
standen und ihnen noch um so mehr untertan waren, als
man an die Aufhebung der Patrimonialgewalt noch gar nicht
gedacht hatte. Was war da natürlicher, als daß sich die Guts—
herren diese Lage voll zunutze machten? Massenhaft kauften sie
jetzt namentlich auch kleinere Güter auf: so vergrosterten sie ihr
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