Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 279
nach zwei verschiedenen Berechnungsweisen vor sich gehen konnte,
am 2. April 1891 oder am 2. April 1906 erreicht zu werden.
Diese Möglichkeit ist dann in der Tat für fast siebentehalb⸗
hunderttausend Eigentümer Wirklichkeit geworden; fast viermal
mehr als die alte wurde von der Bauernschaft diese neue Reform⸗
gesetzgebung in Anspruch genommen. Zur bloßen Regulierung
dagegen, wie dies auch möglich war, hat sich nur eine sehr
geringe Anzahl von Eigentümern ehemals schlechteren Besitz-
rechtes entschlossen. Und charakteristisch bleibt für den Verlauf
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häuerliche Verhältnis, wenn auch tatsächlich verschwunden, doch
mit ausdrücklichen Worten niemals beseitigt worden ist.
Vergleicht man die sich lange hinziehenden Vorgänge der
Liquidationsgesetzgebung auf kolonialem Boden und ins—
besondere wieder in Preußen und sterreich, so sind die Unter—
schiede stark genug. Und sie lassen sich, während der Verlauf
in den kleinen Ländern ein sehr schwankender ist, für die
beiden Großstaaten sehr wohl von Periode zu Periode in
UÜbereinstimmung und Gegensatz verfolgen. Geht man dabei
vom Standpunkte der bäuerlichen Interessen aus, wie sie zu—
nächst durch Sicherung der im Mittelalter gewordenen Ver—
hältnisse und Verhinderung des Mißbrauches der gutsherrlichen
Gewalt zu wahren waren und in Bauernschutz, Regulierungs⸗
versuchen und Verwandtem zum Ausdrucke gelangten, so wird
man sagen dürfen, daß in der Zeit, in welcher diese Absichten
im Vordergrunde blieben, sich Preußen und Hsterreich gleich
standen und Preußen dabei im Laufe des 18. Jahrhunderts
vielleicht eher noch im Vorteil war. Als dann aber mit der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine frühe Periode der
Möglichkeit der Liquidation herannahte, eilte Osterreich Preußen
weit voran, wie es denn überhaupt für den Verlauf seiner
nneren und sogar äußeren Politik in den Menschenaltern vor
und nach 1800 bezeichnend ist, daß es den übrigen Staaten
Deutschlands vorweggeht und auch insofern seiner führenden
Stellung gerecht wird. Freilich hat ihm dann auch wieder
diese Frühreife, da sie in vieler Hinsicht eine Notreife war,