280 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
seine führende Stellung gekostet. Dies gilt 3. B., wie wir
sehen werden, von seiner äußeren Politik im Jahre 1809 im
Verhältnis zu der preußischen Politik des Jahres 1818. In
unserem Falle begegnen wir einer vorzüglich gelungenen, wenn
auch nur teilweisen Emanzipation der Domanialbauern schon
unter Maria Theresia und der allgemeinen agrarischen Liqui—
dation schon unter Joseph II., während in Preußen für die
Domanialbauern seit Friedrich J. zwar Absichten der Um—
gestaltung bestanden, ein stärkerer Erfolg aber erst in den
Jahren 1799 bis 1805, schon unter den Drohungen der fran⸗
zösischen Revolution, erreicht wurde und für die Privatbauern
auch unter Friedrich dem Großen wie bis zum Schlusse des
18. Jahrhunderts wenig getan erscheint.
In einem dritten Zeitabschnitte, der etwa die erste Hälfte
des 19. Jahrhunderts umfaßt, zeigt sich dann freilich die
Aktivität durchaus und entscheidend auf seiten Preußens; mit
der vollkommenen Stagnation in sterreich während dieser
Periode sind in Preußen höchstens die besonderen Vorgänge
in Schlesien vergleichbar, wo auch eine der österreichischen
ähnliche agrarische Kultur herrschte. Aber diese Stagnation
in Osterreich war vom bäuerlichen Standpunkte aus günstig,
denn mit allen anderen Einrichtungen der Vergangenheit wurde
auch der Bauernschutz beibehalten und damit für eine angemessene
Erhaltung des bäuerlichen Wesens zur Durchführung einer
künftigen Reform Sorge getragen. In Preußen dagegen ent⸗
fesselte die Reformzeit von 1807 bis 1810 eine lebhafte Gesetz⸗
gebung unter dem Ringen des emanzipatorisch gesonnenen
Staates und der konservativen Junkerschaft, bei dem die
Junkerschaft zum großen Teile siegte, da ihre Interessen dem
letzten Ziele nach mit den Konsequenzen rein idealistisch-liberaler
Intentionen eines jugendlichen Subjektivismus zusammenfielen:
und das Ergebnis war vom bäuerlichen Standpunkte aus eine
wenig abgerundete, fortwährend durch gutsherrliche Ansprüche
gestörte Liquidation und das teilweise Verschwinden namentlich
des kleineren Bauernstandes infolge Aufgabe des bäuerlichen
Schutzes.