Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 287 
der modernen agrarischen Unternehmung zunächst durchaus in 
ihrem eigensten wirtschaftlichen Interesse. Aber standen sie 
deshalb den liberalen Ideen besonders englischer Färbung, die 
ihnen dabei im Sinne subjektivistischer Entwicklung überhaupt 
halfen, so gänzlich fern? Eben die wirtschaftlichen Be— 
ziehungen zu England hatten sie auch mit dem geistigen und 
volitischen Leben des Inselreiches in Verbindung gebracht; 
und es ist kein Zufall, wenn Personen, wie der Herr von Schön, 
ein Junker von englischer Durchbildung des Denkens, zugleich 
auch Förderer der Entwicklung des agrarischen Unternehmer— 
tums geworden sind. Und so kam es, daß eben in Preußen 
die Liquidation mehr als irgendwo anders einen spezifisch 
modernen, ja radikal subjektivistischen Zug annahm. Ihm 
wurde es schon mit verdankt, daß der Bauernschutz so leicht 
aufgegeben wurde, wie denn die prinzipielle Fassung der Frei⸗ 
heiten im Oktoberedikte des Jahres 1807 direkt auf ihn hin— 
weist; ihm ist es zuzuschreiben, daß selbst in den agrarischen 
Reformen, an sich vielleicht recht unzweckmäßig, der Begriff 
des freien Eigens bis zum vollen Verfügungsrechte des Eigen— 
tümers unter Lebenden und von Todes wegen ausgedehnt 
wurde; er spricht aus Bestimmungen wie der, daß bei fehlen⸗ 
dem Testamente die frei gewordenen Bauernhöfe zu gleichen 
Teilen an die gleichberechtigten Erben übergehen sollen. 
Man sieht: hier ergibt sich für Preußen der innere Zu— 
sammenhang der agrarischen Liquidation und Reform mit dem 
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte des Subjektivismus 
überhaupt: und eben dies verleiht den preußischen Vorgängen 
bei allen sonstigen Schwächen ihre ganz besondere Stärke für 
die nächste Entwicklungszeit. 
Und nur natürlich ist es, daß sie damit und sie fast allein 
in unmittelbare Parallele zu der bürgerlichen Emanzipation der 
Zeit treten: denn auch diese läuft wirtschaftlich auf nichts als 
die Entwicklung des modernen Unternehmens, wenn auch in 
diesem Falle zunächst vornehmlich des städtischen Unternehmens 
hinaus.
	        
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