Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 291 
Dennoch wehte aus der Verbindung mit England her ein 
anderer Geist über das Land; innere Fortschritte wurden ge⸗— 
macht, die den späteren Übergang zu neuen Formen erleichterten. 
In Sachsen gab der rege Handel, den die zentrale Lage des 
Landes mit sich brachte, und eine vor allem in den Gebirgs—⸗ 
gegenden erwachende Industrie den Kurfürsten die Kraft, in 
den meisten Städten neben anderen Gebundenheiten auch die 
alte, leblos gewordene Selbstverwaltung aufzulösen; sie mehrten 
nach ihrem sachlichen Befinden die Zahl der Ratsfreunde und 
durchbrachen damit das Regierungsmonopol der alteingesessenen 
Familien, sie setzten wohl auch, wo sie unmittelbar Mißstände 
fanden, „Räte, Bediente, Syndicos, Stadtschreiber“ von Ober⸗ 
aufsichts wegen ein und ab. 
Allein war selbst in diesen mittleren Staaten eine volle 
Emanzipation des städtischen Wirtschaftslebens und des bürger⸗ 
lichen Standes im modernen Sinne denkbar? Wohl mochte 
es in Hannover ganz, in Sachsen wenigstens teilweise aus— 
geschlossen sein, daß ein wesentlicher Teil namentlich des Klein— 
bürgertums vielfach vom Hofe lebte und darum, wie in so 
vielen kleinen Territorien, in dessen sozialen Schatten geriet. 
Aber in einem Punkte machte sich auch bei ihnen der be— 
grenzte Raum, in dem sie sich bewegten, verhängnisvoll geltend. 
Das Bürgertum bedarf vollkommen freien Zuges, denn freier 
Verkehr ist der Grund seines Wesens. Nun bestand allerdings 
im Reiche grundsätzlich Freizügigkeit, zum mindesten erkannten 
die Reichsgesetze unter Vorbehalt einer Nachsteuer die un— 
bedingte Freiheit des Verzuges aus einem Territorium in ein 
anderes an. Allein die meisten Territorien behaupteten gleich— 
wohl ein Recht darauf, die Abzugserlaubnis zu erteilen oder 
zu verweigern, und wirkliche Freiheit des Zuges bestand nur 
zwischen solchen Territorien, die sie gegenseitig vereinbart 
hatten. Bei dieser Lage ist klar, in wie hohem Grade die 
Entwicklung eines Bürgertums freierer Art selbst auch noch in 
mittleren Staaten rechtlich beschränkt war oder wenigstens be— 
schränkt werden konnte; wirklich frei war voller bürgerlicher 
Fortschritt nur in den deutschen Großstaaten. 
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