Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 291
Dennoch wehte aus der Verbindung mit England her ein
anderer Geist über das Land; innere Fortschritte wurden ge⸗—
macht, die den späteren Übergang zu neuen Formen erleichterten.
In Sachsen gab der rege Handel, den die zentrale Lage des
Landes mit sich brachte, und eine vor allem in den Gebirgs—⸗
gegenden erwachende Industrie den Kurfürsten die Kraft, in
den meisten Städten neben anderen Gebundenheiten auch die
alte, leblos gewordene Selbstverwaltung aufzulösen; sie mehrten
nach ihrem sachlichen Befinden die Zahl der Ratsfreunde und
durchbrachen damit das Regierungsmonopol der alteingesessenen
Familien, sie setzten wohl auch, wo sie unmittelbar Mißstände
fanden, „Räte, Bediente, Syndicos, Stadtschreiber“ von Ober⸗
aufsichts wegen ein und ab.
Allein war selbst in diesen mittleren Staaten eine volle
Emanzipation des städtischen Wirtschaftslebens und des bürger⸗
lichen Standes im modernen Sinne denkbar? Wohl mochte
es in Hannover ganz, in Sachsen wenigstens teilweise aus—
geschlossen sein, daß ein wesentlicher Teil namentlich des Klein—
bürgertums vielfach vom Hofe lebte und darum, wie in so
vielen kleinen Territorien, in dessen sozialen Schatten geriet.
Aber in einem Punkte machte sich auch bei ihnen der be—
grenzte Raum, in dem sie sich bewegten, verhängnisvoll geltend.
Das Bürgertum bedarf vollkommen freien Zuges, denn freier
Verkehr ist der Grund seines Wesens. Nun bestand allerdings
im Reiche grundsätzlich Freizügigkeit, zum mindesten erkannten
die Reichsgesetze unter Vorbehalt einer Nachsteuer die un—
bedingte Freiheit des Verzuges aus einem Territorium in ein
anderes an. Allein die meisten Territorien behaupteten gleich—
wohl ein Recht darauf, die Abzugserlaubnis zu erteilen oder
zu verweigern, und wirkliche Freiheit des Zuges bestand nur
zwischen solchen Territorien, die sie gegenseitig vereinbart
hatten. Bei dieser Lage ist klar, in wie hohem Grade die
Entwicklung eines Bürgertums freierer Art selbst auch noch in
mittleren Staaten rechtlich beschränkt war oder wenigstens be—
schränkt werden konnte; wirklich frei war voller bürgerlicher
Fortschritt nur in den deutschen Großstaaten.
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