Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 293 
zugelassen gewesen wäre. Und doch ist klar, daß das moderne 
Wirtschaftsleben voller Freiheit auf all diesen Gebieten bedarf. 
Denn, ein Wirtschaftsleben quantitativer Unternehmung, ist es 
vor allem auf ungehinderten Verlauf eines möglichst großen 
Absatzes und mithin auf Freiheit nicht bloß, sondern Förderung 
sogar des Verkehrs angewiesen, soll es zu selbständiger Blüte 
gedeihen. 
Diese Art der Freiheit aber hat im 18. Jahrhundert auf 
deutschen Boden doch nur ganz ausnahmsweise bestanden. 
Und wo sie blühte, wie z. B. für die hausindustrielle Tätigkeit der 
Pfeifenbeschläger zu Ruhla, deren es um 1798 schon etwa 
gegen zweihundert gab, da sprach man bezeichnenderweise von 
einer „republikanischen Gewerbe- und Handelsfreiheit“. 
Der absolute Staat war keineswegs gewillt, durch die 
Aufhebung der mittelalterlichen Gebundenheiten des bürgerlichen 
Lebens eine volle, selbständige Entwicklung des Bürgertums an 
sich hervorzurufen oder zu fördern. Was ihn bei der Begünstigung 
der Industrien und Kommerzien — von der Begünstigung 
dieser, nicht des Bürgertums war unter ihm die Rede — im 
Grunde fesselte, war nicht ein sozialpolitischer, sondern ein 
finanzpolitischer Gedanke. Füllung der Staatskassen zur Er⸗ 
haltung eines größeren Heeres, zur l'ropagation de l'honneur 
ot du splendeur des Fürsten: das war es, was er bezweckte. 
Nun waren allerdings unter der Lockerung der mittelalter⸗ 
lichen Fesseln, zum Teil auch mißbräuchlich gegen das bestehende 
Recht vor dieser Lockerung junge Lebenskeime eines neuen 
Bürgertums schon emporgeschossen, primitive Formen moderner 
Unternehmung: hausindustrielles Verlegertum, Manufaktur, 
Fabrik; ausführlich ist davon schon die Rede gewesen!. Allein 
es war mitnichten die Absicht der absoluten Monarchie, diese 
Keime sich lustig und frei entfalten zu lassen zu jener Selbst⸗ 
herrlichkeit, die das wirtschaftliche Ziel des neuen Subjektivismus 
werden sollte, die sie im 19. Jahrhundert erreicht haben, und 
von denen aus das moderne Bürgertum seine eigene soziale 
S. Band VIII, 1, S. 1183 ff.
	        
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