Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 293
zugelassen gewesen wäre. Und doch ist klar, daß das moderne
Wirtschaftsleben voller Freiheit auf all diesen Gebieten bedarf.
Denn, ein Wirtschaftsleben quantitativer Unternehmung, ist es
vor allem auf ungehinderten Verlauf eines möglichst großen
Absatzes und mithin auf Freiheit nicht bloß, sondern Förderung
sogar des Verkehrs angewiesen, soll es zu selbständiger Blüte
gedeihen.
Diese Art der Freiheit aber hat im 18. Jahrhundert auf
deutschen Boden doch nur ganz ausnahmsweise bestanden.
Und wo sie blühte, wie z. B. für die hausindustrielle Tätigkeit der
Pfeifenbeschläger zu Ruhla, deren es um 1798 schon etwa
gegen zweihundert gab, da sprach man bezeichnenderweise von
einer „republikanischen Gewerbe- und Handelsfreiheit“.
Der absolute Staat war keineswegs gewillt, durch die
Aufhebung der mittelalterlichen Gebundenheiten des bürgerlichen
Lebens eine volle, selbständige Entwicklung des Bürgertums an
sich hervorzurufen oder zu fördern. Was ihn bei der Begünstigung
der Industrien und Kommerzien — von der Begünstigung
dieser, nicht des Bürgertums war unter ihm die Rede — im
Grunde fesselte, war nicht ein sozialpolitischer, sondern ein
finanzpolitischer Gedanke. Füllung der Staatskassen zur Er⸗
haltung eines größeren Heeres, zur l'ropagation de l'honneur
ot du splendeur des Fürsten: das war es, was er bezweckte.
Nun waren allerdings unter der Lockerung der mittelalter⸗
lichen Fesseln, zum Teil auch mißbräuchlich gegen das bestehende
Recht vor dieser Lockerung junge Lebenskeime eines neuen
Bürgertums schon emporgeschossen, primitive Formen moderner
Unternehmung: hausindustrielles Verlegertum, Manufaktur,
Fabrik; ausführlich ist davon schon die Rede gewesen!. Allein
es war mitnichten die Absicht der absoluten Monarchie, diese
Keime sich lustig und frei entfalten zu lassen zu jener Selbst⸗
herrlichkeit, die das wirtschaftliche Ziel des neuen Subjektivismus
werden sollte, die sie im 19. Jahrhundert erreicht haben, und
von denen aus das moderne Bürgertum seine eigene soziale
S. Band VIII, 1, S. 1183 ff.