Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. s ozialen Lebens. 301 
nicht bestanden. Gewiß: leise Anfänge dazu waren da. Aber 
eben sie, verfolgen wir sie einen Augenblick noch über die 
frühere Darstellung hinaus, zeigen ihrem ganzen Wesen nach, 
daß an ihre rasche praktische Ausbeutung nicht zu denken war. 
Die absolute Monarchie war in Deutschland der Haupt⸗ 
sache nach in zwei Perioden der Entwicklung verlaufen, die, 
selbst chronologisch, den beiden Perioden der Entwicklung des 
Individualismus entsprachen. Die Zeit vom 15. bis zur Mitte 
des 17. Jahrhunderts hatte da zunächst einen Absolutismus 
der Territorien gebracht mit einer schon glücklich entwickelten 
Verwaltung, aber ohne geregelte Finanzen und stehende Heere, 
und mit der Anschauung des sogenannten patriarchalischen Ab⸗ 
solutismus, in der sich alte Vorstellungen von den deutschen 
Fürstenpflichten und konfessionell⸗lutherische Lehren von der 
evangelischen Stellung des Staatsoberhauptes zu dem Begriffe 
eines hausväterlichen Regiments zusammenschlossen. Darauf 
war eine zweite Periode des Absolutismus, von der Mitte 
des 17. bis zum Ausgange des 18. Jahrhunderts, von der 
Durchbildung des Wirts chaftslebens zu vollen geldwirtschaftlichen, 
ja schließlich schon früh kreditwirtschaftlichen Formen getragen 
gewesen; eine Zentralisation der Finanzen vor allem war ein⸗ 
getreten, die eine Erhöhung der Einnahmen und eine primitive 
Verwertung des Staatskredits und damit die Aufstellung stehender 
Heere, wenn auch zumeist nicht ohne fremde Subsidien gestattet 
hatte. Diese Momente hatten dann die Fürstengewalt über den 
bisherigen kleinterritorialen und hausväterlichen Stand gehoben; 
die Entwicklung begann sich in wenigen größeren Ländern zu kon⸗ 
gentrieren, die als Staatskörper begriffen wurden und damit aus 
der Auffassung eines patrimonialen Zubehörs zur herrschenden 
Familie ausschieden; und eine Staatstheorie des vollendeten 
Individualismus gab dem neuen Staatsganzen erst inneres Leben 
ind vollen Zusammenhang. Es war die Theorie des Natur—⸗ 
rechtes in ihrer deutschen Abwandlung; und es wird mit Rück⸗ 
sicht auf die spätere Erzählung notwendig sein, die Grundlagen 
dieser Theorie hier in Kurze zu schildern. 
Das Charakteristische des indivbidualistischen Zeitalters war
	        
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