fullscreen : Fortschritt und Armut

Aap.  VI.

Der  Lohn  und  das  Lohngesetz.

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Handwerker  sind  gewöhnlich  höher  als  die  der  einfachen  Arbeiter,  aber
es  gibt  immer  einige  Handwerker,  die  im  Ganzen  nicht  so  viel  verdienen
als  manche  Arbeiter:  die  bestbezahlten  Advokaten  erhalten  viel  höhere
Löhne  als  die  bestbezahlten  Kommis,  aber  die  bestbezahlten  Kommis
verdienen  mehr  als  manche  Advokaten,  und  jedenfalls  verdienen  die
schlechtest  bezahlten  Kommis  mehr  als  die  schlechtest  bezahlten  Advokaten.
So  stehen  am  Rande  jedes  Berufes  diejenigen,  für  die  die  Aussichten
zwischen  einem  Berus  und  dem  anderen  sich  dermaßen  die  Wage  halten,
daß  die  geringste  Änderung  genügt,  um  ihre  Arbeit  nach  der  einen  oder
anderen  Richtung  hinzulenken.  Deshalb  kann  eine  Ab-  oder  Zunahme
in  der  Nachfrage  nach  einer  gewissen  Art  von  Arbeit  höchstens  vorübergehend ­
  die  Löhne  in  jenem  Berufszweige  über  oder  unter  das  in
anderen  Berufszweigen  herrschende  relative  Niveau  treiben,  das  durch
die  schon  vorhin  erläuterten  Umstände,  wie  relative  Annehmlichkeit,
Beständigkeit  der  Beschäftigung  usw.  bestimmt  wird.  Selbst  da,  wo  dieser
Wechselwirkung  künstliche  Schranken  entgegenstehen,  wie  beschränkende
Gesetze,  Zunft-  und  Kastenwesen  usw.,  können  sie  wohl  die  Erhaltung
dieses  Gleichgewichts  stören,  aber  nicht  aus  die  Dauer  verhindern.  Sie
wirken  nur  als  Dämme,  die  das  Wasser  des  Stromes  über  seine  natürliche ­
  Höhe  treiben,  aber  das  Überfließen  nicht  verhindern  können.
Obgleich  somit  die  Löhne  von  Zeit  zu  Zeit  ihr  Verhältnis  zueinander
ändern  mögen,  je  nachdem  die  Umstände  wechseln,  welche  die  relativen
Niveaus  bestimmen,  so  ist  es  doch  klar,  daß  der  Lohn  in  allen  verschiedenen
Schichten  schließlich  von  dem  Lohne  der  niedrigsten  und  breitesten  Schicht
abhängen  muß,  daß  somit  der  allgemeine  Lohnsatz  steigt  und  fällt,  je
Nachdem  jener  steigt  und  fällt.
Die  ursprünglichen  und  fundamentalen  Beschäftigungen/auf  denen
sozusagen  alle  anderen  beruhen,  sind  zweifellos  die,  welche  direkt  von
der  Natur  Güter  gewinnen;  deshalb  muß  deren  Lohngesetz  das  allgemeine ­
  Gesetz  des  Lohnes  sein.  Und  da  der  Lohn  in  diesen  Beschäftigungen ­
  klärlich  davon  abhängt,  was  die  Arbeit  bei  dem  niedrigsten
Punkte  der  natürlichen  Produktivität,  auf  dem  sie  gewöhnlich  noch  aufgewendet ­
  wird,  hervorzubringen  vermag,  so  hängt  der  Lohn  im  allgemeinen ­
  von  der  Grenze  des  Anbaus  ab,  oder  um  es  genauer  auszudrücken, ­
  von  dem  höchsten  Punkte  der  natürlichen  Produktivität,  zu
dem  die  Arbeit  ohne  Zahlung  von  Grundrente  Zutritt  hat.
So  einleuchtend  ist  dies  Gesetz,  daß  es  oft  begriffen  wurde,  ohne
unerkannt  zu  werden,  von  Ländern  wie  Kalifornien  und  Nevada  wird
oft  gesagt,  daß  billige  Arbeit  ihre  Entwicklung  außerordentlich  unterstützen ­
  würde,  da  dieselbe  die  Bearbeitung  der  ärmeren  aber  ausgedehnteren ­
  Goldablagerungen  gestatte.  Diejenigen,  die  so  reden,  begreifen
das  Verhältnis,  zwischen  niedrigem  Lohn  und  einem  niedrigen  Produktionspunkte, ­
  aber  sie  verwechseln  Ursache  und  Wirkung.  Nicht  der
juedrige  Lohn  ist  es,  der  die  Bearbeitung  geringhältiger  Erze  veranlaßt,
londern  es  ist  die  Ausdehnung  der  Produktion  auf  den  niedrigeren  Punkt,
            
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