310 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
spezifisch nationalen, sondern auch zur spezifisch modernen
machte. Mit der Durchführung der süddeutschen Verfassungen
von napoleonischem Muster war die Einrichtung der Verwaltung
nach französischem Präfektursystem in innigstem Zusammen—
hange: denn eben an seine Durchbildung knüpfte die Er—
haltung der monarchischen Motive in Frankreich an. Dies
System aber ist, mag es auch zunächst in seiner ganz speziellen
Durchbildung durch Napoleon despotisch gedacht gewesen sein,
im Grunde doch vor allem französisch: es ist bezeichnend, daß
keine der französischen Regierungen des 19. Jahrhunderts es
zeändert hat, ganz gleichgiltig, ob die Regierungsform mon⸗
archisch oder republikanisch war. Die Einführung dieses
Systems in Süddeutschland bedeutete mithin eine überaus
bedeutsame Einimpfung französischer administrativer Tendenzen,
deren Spuren selbst heute, z. B. in Bayern, noch nicht völlig
verschwunden sind. Vor allem aber hatten die deutschen
Mittelstaaten, indem sie sich die fertigen Formen der westlichen
konstitutionellen Monarchie in napoleonischer Zeit und, wie wir
an anderer Stelle noch genauer erfahren werden!, auch später
einverleibten, mit einer geschichtlichen Staatsbildung Pakt ge—
schlossen, die, weil im Grunde noch dem individualistischen
Zeitalter angehörig, zu einer Geschichte bestimmt war, welche
der Kulturentwicklung wenigstens teilweise fremd blieb und
darum auf die Dauer immer unfruchtbarer verlief. Gewiß
trat diese Erfahrung nicht alsbald hervor: im Gegenteil,
gegenüber dem lange verfassungslos bleibenden Preußen er—
schienen die Südstaaten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
im Vorsprung; und diese Ansicht der Dinge erschien um so
richtiger, als der deutsche Liberalismus sich inzwischen ganz
mit den konstitutionellen Idealen des Westens erfüllt, diese
in der öffentlichen Meinung zur Herrschaft gebracht und damit
zum Maßstab für die Bewertung der Güte der bestehenden
Verfassungen gemacht hatte. Allein auf die Dauer zeigte sich
doch, daß hier Beurteilung und Verfassungsleben selbst im Ver—
»S. Band RX, Kapitel IV.