Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 311 
hältnis zu den eingeborenen Entwicklungsrichtungen des deutschen 
Wesens gleichsam zu kurz gegriffen hatten: und die Geschichte 
des preußischen Staates in der zweiten Hälfte des 19. Jahr⸗ 
hunderts hat, obwohl auch sie mit einigen Teilen der kon⸗ 
stitutionellen Ideale des Westens durchsetzt wurde, keinen 
Zweifel darüber gelassen, daß ein kraftvoller deutscher Staat 
auf nichts als eigenen, nationalen Grundlagen und das heißt 
auf der Basis der jeweils voll entwickelten modernen National⸗ 
kultur errichtet werden kann. 
Freilich: suchte man um 1806 diese Ideale, so waren sie, 
wie wir wissen, in ihren Umrissen noch so wenig umschrieben, 
daß es einstweilen nur bei Tendenzen, bei Aussichten und 
allenfalls Versprechungen bleiben zu können schien. Oder sollte 
man etwa gar sich rückwärts wenden und den altständischen 
Staat des späteren Mittelalters wenigstens teilweise erneuern? 
Nur sehr eng begrenzte Kreise haben das gewollt; und auch 
zumeist nur deshalb, weil sie den Staat, dessen Idee sie er— 
zeuern wollten, nicht wirklich kannten. 
Einstweilen indes, im Jahre 1806 oder 1807, standen 
gerade dem preußischen Staate tausend Nöte der Gegenwart 
noch weit näher als die Sorge um eine künftige Verfassung; 
und man konnte sich, warf man die Verfassungsfrage über—⸗ 
haupt auf, zunächst noch durchaus mit Denkschriften und mit 
Zem Worte Steins beruhigen, daß eine Verfassung bilden das 
Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickeln heiße. 
Weit näher jedenfalls, als die Errichtung einer Ver⸗ 
fassung, lag die Umbildung der Verwaltung. Denn hier 
hatten sich schon vor der Katastrophe von 1806 und 1807, 
aund zwar fast mehr auf sozialem als auf wirtschaftlichem Ge⸗ 
biete, Spuren des Verfalls ergeben, die schon deutliche 
Vorempfindungen künftigen Unheils zeitigten. Und so war 
man bereits vor 1806 zu Anderungsvorschlägen fortgeschritten. 
Vor allem erschien es da notwendig, den König der Umgarnung 
zu entziehen, mit der ihn die Institution der Kabinettsräte! 
1 S, oben S. 190 ff.
	        
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