Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 317
Gesetzgebung, die zugleich auch die wichtigsten Unterschiede
der alten sozialen Schichtung entscheidend traf; ein Edikt
hon Ende Oklober 1810 über die Finanzen des Staates und
die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben schaffte alle
Stenerprivilegien und Spezialsteuern von Korporationen und
Ständen ab und enthielt das Programm einer ganz generellen
Besteuerung der Staatsbürger nach Vermögen, regulärem Ver⸗
brauch und Luxus. Weniger Erfolg hatte Hardenberg auf dem
Gebiete der ausführenden Verwaltung. Denn hier hatte Stein
schon machtvoll vorgearbeitet; im ganzen handelte es sich nur noch
darum, die von ihm aufgestellten Forderungen durchzuführen;
und höchstens das ist bemerkenswert, daß dies im allgemeinen
unter Absehen von jeder Mittätigkeit der Laien geschah, auf
die der Freiherr so entschiedenen Wert gelegt hatte. Denn
Hardenberg stand hier wie auch in anderen Richtungen seiner
Staatsanschauung den französischen Theorien viel näher als
Stein: wie er selbst erfahren mußte, zum Widerwillen des
Landes. Denn als er in dem Gendarmerieedikt vom 30. Juni
1812 für die niedere Landesverwaltung napoleonische Grund⸗
sätze einführen und an die Stelle der alten Landräte der
Selbstverwaltung vom Könige allein ernannte Kreisdirektoren
setzen wollte, erlebte er eine allgemeine Empörung; das Edikt
ließ sich nirgends ganz und selbst teilweise nur an zerstreuten
Stellen durchführen.
Inzwischen aber war aus all den Wandlungen der sozialen
Lage und aus der Umformung der Verwaltung nun doch die
Frage der Umbildung der Verfassung als die eigentlich die Zu—
kunft beherrschende hervorgetreten und hatte vor allem auch den
Gegenstand des Nachdenkens Sieins gebildet; in zahlreichen
Denkschriften und Einzelausführungen, die teilweise weit vor
den Zusammenbruch Preußens zurückgehen, hat er sie immer und
immer wieder behandelt.
Der Freiherr war dabei der Ansicht, daß man mit dem
alten Ständewesen da, wo es noch erhalten sei, nicht ohne
weiteres brechen dürfe. „Ich muß dringend bitten,“ schreibt er
im Jahre 1802, noch als Oberpräsident in Münster, „die