Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 317 
Gesetzgebung, die zugleich auch die wichtigsten Unterschiede 
der alten sozialen Schichtung entscheidend traf; ein Edikt 
hon Ende Oklober 1810 über die Finanzen des Staates und 
die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben schaffte alle 
Stenerprivilegien und Spezialsteuern von Korporationen und 
Ständen ab und enthielt das Programm einer ganz generellen 
Besteuerung der Staatsbürger nach Vermögen, regulärem Ver⸗ 
brauch und Luxus. Weniger Erfolg hatte Hardenberg auf dem 
Gebiete der ausführenden Verwaltung. Denn hier hatte Stein 
schon machtvoll vorgearbeitet; im ganzen handelte es sich nur noch 
darum, die von ihm aufgestellten Forderungen durchzuführen; 
und höchstens das ist bemerkenswert, daß dies im allgemeinen 
unter Absehen von jeder Mittätigkeit der Laien geschah, auf 
die der Freiherr so entschiedenen Wert gelegt hatte. Denn 
Hardenberg stand hier wie auch in anderen Richtungen seiner 
Staatsanschauung den französischen Theorien viel näher als 
Stein: wie er selbst erfahren mußte, zum Widerwillen des 
Landes. Denn als er in dem Gendarmerieedikt vom 30. Juni 
1812 für die niedere Landesverwaltung napoleonische Grund⸗ 
sätze einführen und an die Stelle der alten Landräte der 
Selbstverwaltung vom Könige allein ernannte Kreisdirektoren 
setzen wollte, erlebte er eine allgemeine Empörung; das Edikt 
ließ sich nirgends ganz und selbst teilweise nur an zerstreuten 
Stellen durchführen. 
Inzwischen aber war aus all den Wandlungen der sozialen 
Lage und aus der Umformung der Verwaltung nun doch die 
Frage der Umbildung der Verfassung als die eigentlich die Zu— 
kunft beherrschende hervorgetreten und hatte vor allem auch den 
Gegenstand des Nachdenkens Sieins gebildet; in zahlreichen 
Denkschriften und Einzelausführungen, die teilweise weit vor 
den Zusammenbruch Preußens zurückgehen, hat er sie immer und 
immer wieder behandelt. 
Der Freiherr war dabei der Ansicht, daß man mit dem 
alten Ständewesen da, wo es noch erhalten sei, nicht ohne 
weiteres brechen dürfe. „Ich muß dringend bitten,“ schreibt er 
im Jahre 1802, noch als Oberpräsident in Münster, „die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.