Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

320 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
verheißungsvolle Ankündigung der Krone vom 31. Januar 1808: 
„Wegen der künftigen Bildung der Provinzialstände und der 
zweckmäßigen Repräsentation sämtlicher städtischen und länd— 
lichen Eigentümer und wegen des ihnen beizulegenden konsulta⸗ 
tiven und administrativen Wirkungskreises werden noch besondere 
Bestimmungen ergehen.“ 
Lag aber in diesen Worten nicht auch bereits ein erstes kon⸗ 
stitutionelles Versprechen für den Gesamtstaat überhaupt? 
Längst schon hatte sich die Frage erhoben, wie sich einmal Reichs⸗ 
ttände über den Provinzialständen erheben sollten. Stein hat 
sich indes über diesen Punkt, über die allgemeinsten Erforder— 
nisse der Bildung und Zusammensetzung sogar einer solchen 
Gesamtvertretung, so lange er im Amte war, kein abschließendes 
Bild gemacht. Gewiß sollte in diesen Ständen vor allem der 
Grundbesitz vertreten sein; gewiß sollten sie sich nicht bloß etwa 
aus den Provinzialständen zusammensetzen; sicherlich sollte auch 
jede soziale Schicht Deputierte aus ihrer Mitte wählen, um 
achgemäß vertreten zu sein; aber ob es sich dabei um ein Ein-, 
Zwei- oder gar Dreikammersystem handeln könne, ob alle 
sozialen Schichten in möglichster Vollständigkeit vertreten sein 
sollten, ob die vergrößerte Tätigkeit der Reichsstände gegen⸗ 
über den Provinzialständen auf Steuerbewilligung und Mit⸗ 
arbeit an der Gesetzgebung sowie finanzielle Kontrolle in diesem 
oder jenem Sinne hinauslaufen solle: diese Fragen ließ der 
Freiherr einstweilen offen. Er fand, ehe man auf diesem Ge— 
biete vorwärts gehe, müsse durch die administrative und vor 
allem die soziale Reform erst eine Nation gebildet sein, müßten 
wenigstens die Provinziallandtage und unler ihnen die Selbst⸗ 
— Landgemeinden ge⸗ 
nügend funktionieren; vorher sei es ratsam, einem Reichstage, 
wolle man ihn überhaupt berufen, wenigstens nur eine be⸗ 
schränkte Mitwirkung bei der Gesetzgebung zu gestatten. 
Es ist der Charakter der unendlich fruchtbaren Gesetz⸗ 
gebung der Steinschen Zeit überhaupt: ein neues Staatsideal 
war mit genialem Blicke erfaßt weit hinweg über die indi⸗ 
vidualistischen Ratschläge der französisch-englischen Theorien;
	        
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