320 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
verheißungsvolle Ankündigung der Krone vom 31. Januar 1808:
„Wegen der künftigen Bildung der Provinzialstände und der
zweckmäßigen Repräsentation sämtlicher städtischen und länd—
lichen Eigentümer und wegen des ihnen beizulegenden konsulta⸗
tiven und administrativen Wirkungskreises werden noch besondere
Bestimmungen ergehen.“
Lag aber in diesen Worten nicht auch bereits ein erstes kon⸗
stitutionelles Versprechen für den Gesamtstaat überhaupt?
Längst schon hatte sich die Frage erhoben, wie sich einmal Reichs⸗
ttände über den Provinzialständen erheben sollten. Stein hat
sich indes über diesen Punkt, über die allgemeinsten Erforder—
nisse der Bildung und Zusammensetzung sogar einer solchen
Gesamtvertretung, so lange er im Amte war, kein abschließendes
Bild gemacht. Gewiß sollte in diesen Ständen vor allem der
Grundbesitz vertreten sein; gewiß sollten sie sich nicht bloß etwa
aus den Provinzialständen zusammensetzen; sicherlich sollte auch
jede soziale Schicht Deputierte aus ihrer Mitte wählen, um
achgemäß vertreten zu sein; aber ob es sich dabei um ein Ein-,
Zwei- oder gar Dreikammersystem handeln könne, ob alle
sozialen Schichten in möglichster Vollständigkeit vertreten sein
sollten, ob die vergrößerte Tätigkeit der Reichsstände gegen⸗
über den Provinzialständen auf Steuerbewilligung und Mit⸗
arbeit an der Gesetzgebung sowie finanzielle Kontrolle in diesem
oder jenem Sinne hinauslaufen solle: diese Fragen ließ der
Freiherr einstweilen offen. Er fand, ehe man auf diesem Ge—
biete vorwärts gehe, müsse durch die administrative und vor
allem die soziale Reform erst eine Nation gebildet sein, müßten
wenigstens die Provinziallandtage und unler ihnen die Selbst⸗
— Landgemeinden ge⸗
nügend funktionieren; vorher sei es ratsam, einem Reichstage,
wolle man ihn überhaupt berufen, wenigstens nur eine be⸗
schränkte Mitwirkung bei der Gesetzgebung zu gestatten.
Es ist der Charakter der unendlich fruchtbaren Gesetz⸗
gebung der Steinschen Zeit überhaupt: ein neues Staatsideal
war mit genialem Blicke erfaßt weit hinweg über die indi⸗
vidualistischen Ratschläge der französisch-englischen Theorien;