Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

322 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Franzosen im Lande; noch handelte es sich weniger um die 
Verteilung und Sicherung staatsbürgerlicher Rechte, als um 
den Schutz von Weib und Kind, um die Frage eines deutschen 
Daseins überhaupt. Und da waren es nicht die Probleme 
einer künftigen Staatsverfassung, die den Entscheid bringen 
konnten. Die Zukunft stand auf der Spitze des Schwertes. 
Die Heeresverfassung ist das erste Gebiet des deutschen öffent⸗ 
lichen Zustandes im 19. Jahrhundert gewesen, das kräftig 
genug durchgebildet wurde, und nicht an der Wahlurne, 
sondern in der Feuertaufe der Schlacht und im Geklirr der 
Bajonette haben sich die früher entrechteten Schichten, hat sich 
vor allem der deutsche Bauer seinen neuen Anteil am Staats⸗ 
leben errungen: haben alte und neue Zeiten sich endgültig ge⸗— 
schieden. 
Für die nach 1806 und 1807 unbedingt notwendigen 
militärischen Reformen hatte Friedrich Wilhelm III. eine 
Militärreorganisationskommission eingesetzt, an deren Spitze 
Scharnhorst stand, deren wichtigste Mitglieder der Oberstleut⸗ 
nant Gneisenau, die Majors von Grolman und von Boyen, 
sowie der Hauptmann von Clausewitz waren; Namen, deren 
jeder hell in den Annalen der Freiheitskriege und in der Ge⸗ 
schichte des preußischen Heeres glänzt. Doch fehlten neben 
ihnen in der Kommission auch anders gesonnene Elemente 
nicht; zudem betrachtete der König die militärischen Angelegen⸗ 
heiten als einen ihm persönlich vorbehaltenen Stoff. So kam 
— DDD 
nach den ersten Monaten des Jahres 1808, anscheinend nach 
einem Eingreifen Steins, erhielten die reformfreundlichen Ele⸗ 
mente freie Bahn. 
Was zu tun war und schließlich in den Verordnungen 
vom August 1808 zutage trat, war dem Prinzipe nach einfach 
zu formulieren: die Armee mußte aus einem Soldheer, das 
fie noch immer grundsätzlich war, zu einem Volksheer gemacht 
werden. Denn die Zeit forderte heiße Herzen, und das Streben 
nach einem Anteil am politischen Leben gehörte zu den tiefsten 
Tendenzen: Dinge, die aus der Erfüllung vaterländischer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.