322 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Franzosen im Lande; noch handelte es sich weniger um die
Verteilung und Sicherung staatsbürgerlicher Rechte, als um
den Schutz von Weib und Kind, um die Frage eines deutschen
Daseins überhaupt. Und da waren es nicht die Probleme
einer künftigen Staatsverfassung, die den Entscheid bringen
konnten. Die Zukunft stand auf der Spitze des Schwertes.
Die Heeresverfassung ist das erste Gebiet des deutschen öffent⸗
lichen Zustandes im 19. Jahrhundert gewesen, das kräftig
genug durchgebildet wurde, und nicht an der Wahlurne,
sondern in der Feuertaufe der Schlacht und im Geklirr der
Bajonette haben sich die früher entrechteten Schichten, hat sich
vor allem der deutsche Bauer seinen neuen Anteil am Staats⸗
leben errungen: haben alte und neue Zeiten sich endgültig ge⸗—
schieden.
Für die nach 1806 und 1807 unbedingt notwendigen
militärischen Reformen hatte Friedrich Wilhelm III. eine
Militärreorganisationskommission eingesetzt, an deren Spitze
Scharnhorst stand, deren wichtigste Mitglieder der Oberstleut⸗
nant Gneisenau, die Majors von Grolman und von Boyen,
sowie der Hauptmann von Clausewitz waren; Namen, deren
jeder hell in den Annalen der Freiheitskriege und in der Ge⸗
schichte des preußischen Heeres glänzt. Doch fehlten neben
ihnen in der Kommission auch anders gesonnene Elemente
nicht; zudem betrachtete der König die militärischen Angelegen⸗
heiten als einen ihm persönlich vorbehaltenen Stoff. So kam
— DDD
nach den ersten Monaten des Jahres 1808, anscheinend nach
einem Eingreifen Steins, erhielten die reformfreundlichen Ele⸗
mente freie Bahn.
Was zu tun war und schließlich in den Verordnungen
vom August 1808 zutage trat, war dem Prinzipe nach einfach
zu formulieren: die Armee mußte aus einem Soldheer, das
fie noch immer grundsätzlich war, zu einem Volksheer gemacht
werden. Denn die Zeit forderte heiße Herzen, und das Streben
nach einem Anteil am politischen Leben gehörte zu den tiefsten
Tendenzen: Dinge, die aus der Erfüllung vaterländischer