336 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
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auswirken in einer nationalen Erziehung: und für diese Er—
ziehung sollen maßgebend sein die Grundsätze Pestalozzis.
Es ist eine erste Stufe nationaler und politischer Ver⸗
mählung frühsubjektivistischen Geistes mit den Tiefen und Höhen
der nationalen Gesellschaft, die hier grundsätzlich vorbereitet
wird; es ist ein erster Versuch, Körper und Geist der natio—
nalen Entwicklung wieder gegeneinanderzupassen und dadurch
als ein Ganzes fähig zu machen zu höchsten Leistungen des
Volkes überhaupt. Es ist ein der deutschen Entwicklung
selbst folgerichtig eingeschriebenes, erstmaliges Erwachen nach
dem Vorgange des nationalen, längst schon politisch gewandten
Sonderlebens der Schweiz.
Aber war es als solches geeignet, alsbald aus den Fähr⸗
lichkeiten der bestehenden politischen Lage herauszuführen? Be—
dingte es eine rasche und unmittelbare Vorbereitung zum
Aufstand gegen die Fremden? Die französischen Kontroll—
behörden Preußens haben gegen den Druck von Fichtes Reden
von Zensur wegen nichts einzuwenden gehabt; sie schienen
ihnen ungefährlich gegenüber der augenblicklich gegebenen Lage.
Sie haben dabei noch richtig geurteilt. In tiefem Schmerze
begann die Nation zu leben; mitnichten schon war sie zu
wütender Abwehr bereit.
Gleichwohl hat sterreich bereits im Jahre 1809, wenn⸗
schon aus besonderen politischen Motiven, so doch auch im Ver⸗
trauen auf die Stimmung der Nation gegen Frankreich, zu den
Waffen gegriffen. Es war ein edler Irrtum, dem vor allem
das Kaiserhaus selbst unterworfen war. Schon im Februar
1807 hatte Erzherzog Johann, der Liebling der inneröster—
reichischen Länder und freilich auch der deutscheste aller Erz⸗
herzöge, eine politische Denkschrift mit den Sätzen geschlossen:
„Es scheint, als wenn sich der Augenblick nähere, wo die Vor—
sehung sterreich die Mittel reichen wird, die bedrängte Mensch—
heit zu retten; dieser Augenblick werde ja nicht versäumt, alles
angewandt, damit die Wahrscheinlichkeit des Gelingens Öster⸗
reich zuteil werde; denn es ist der Augenblick, der das Dasein
dieses Staates entscheidet. Nur ernstlichen Willen und Be—