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Zweites Buch, Cap. 2,
schwächlichen Greisenalters getreten war. Die Unausführbar-
keit und Schädlichkeit dieser Maassregeln zeigte sich übri-
gens bald,
1824 erschienen fünf Parlamentsreporte „ON artizans and
machinery,‘“ welche über diese Gesetze und zugleich über
Combinationen Auskunft gaben. Es zeigte sich, dass noch ein
Theil der Industriellen an den Exportverboten festhielt,
während ein anderer geneigt war, sie aufzugeben: der Zu-
sammenhang dieser Gesetze mit den Arbeitercombinationen
lag einerseits darin, dass das Arbeiterauswanderungsverbot
Erbitterung unter den Arbeitern erzeugte, andererseits darin,
dass man von der Maschinenausfuhr die Stärkung ausländi-
scher Concurrenz und Druck der inländischen Löhne befürch-
tete. Der schon oben (Seite 518, Anmerkung) erwähnte
Report vom Jahre 1825 erklärte die Ausfuhrverbote unbe-
dingt . für nutzlos und schädlich. Alle Zollbeamten waren
gegen die Ausfuhrverbote wegen ihrer Unausführbarkeit. Es
existirte eine Versicherungsgesellschaft zur Organisation des
Schmuggels, bei der man die auszuschmuggelnden Maschinen
versicherte. Wenn man verbotene und erlaubte Maschinen,
resp. Maschinentheile vermischt zur Ausfuhr brachte, so stand
derselben ohnedies nichts im Wege. — Natürlich war die
Majorität der Maschinenfabrikanten selbst gegen die Verbote
und zahlreich waren unter den vernommenen Sachverständigen
die rein freihändlerischen Stimmen, welche der Meinung
waren, die Superiorität der englischen Industrie sei fest be-
gründet auf dem Kohlenreichthum , dem grossen Capital des
Landes, der Intelligenz und Energie der Arbeiter, den guten
Verkehrsmitteln, Sie brauche nicht mehr den Schutz von
Maschinenausfuhrverboten, deren Wegfall auch die gute Folge
haben würde, dass England veraltete Maschinen schneller los-
Schlagen könne. Aufs deutlichste zeigt dieser Bericht an dem
Beispiel spätentwickelter excessiver Schutzmaassregeln, dass
und wie das Mercantilsystem sich überlebt hatte.