Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

390 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes LKapitel. 
Genüge erkannt haben, um zu sehen, daß er seiner für die 
Durchführung der Grundzüge einer englandfeindlichen Politik 
nur bei beständiger persönlicher Einwirkung sicher sein werde; 
zudem mußte ihn die Zurückhaltung Rußlands in der da— 
mals zuerst ernster aufgeworfenen Frage einer nunmehr für 
ihn standesgemäßen Heirat verletzen. Doch muß anerkannt 
werden, daß, bei Durchführung der Idee der Kontinental— 
sperre, eine Beherrschung Rußlands oder wenigstens großer 
Teile der äußeren Politik Rußlands durch Napoleon unver⸗ 
meidlich erschien; und daß, wenn der Zar, wie natürlich, eine 
solche Bevormundung nicht zuließ, der Kriegsfall wie ein 
Fatum gegeben war. Und Napoleon scheint nach AÄußerungen, 
über die freilich erst aus späterer Zeit berichtet wird, schon 
sehr früh unter der klaren Vorstellung dieses Zusammenhanges 
gestanden zu haben. 
Jedenfalls wurde das Verhältnis beider Kaiserreiche zuerst 
an den Differenzen der beiderseitig eingeschlagenen Zollpolitik 
offenkundig schwierig, nachdem vorher schon die verschieden⸗ 
artige Auffassung des endlichen Schicksals Polens Anlaß zu 
Auseinandersetzungen und verstimmenden Handlungen gegeben 
hatte. 
Als sich, wie leicht vorauszusehen gewesen wäre, heraus⸗ 
stellte, daß sich die volle Handelssperre gegen England schon 
deshalb nicht durchführen ließ, weil die französische Industrie 
bielfach auf die Veredlung kolonialer Rohprodukte angewiesen 
war, und daß weiterhin unter der Sperre auch der französische 
Export empfindlich litt, ersetzte Napoleon das System des 
absoluten Sperrgebotes durch ein System von Lizenzen, wo⸗ 
nach gegen Erlaubnisscheine Kolonialprodukte eingeführt und 
französische Fabrikate ausgeführt werden durften. Natürlich 
aber nicht unter englischer Flagge; die Häfen wurden vielmehr 
nur Neutralen geöffnet. Allein nun war es klar, daß sich mit 
einer solchen Abschwächung des Handelsverbotes ohne weiteres 
ein höchst ergiebiges Finanzzollsystem verbinden ließ; es wurde 
schon durch den Tarif von Trianon, vom 5. August 1810, 
eingeführt und brachte bei Zöllen, die bis zu 30 Prozent des
	        
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