Die Freiheitskriege: 1809, 1813.
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einig zu werden. In dieser Richtung hatten schon seit Anfang
Februar immer eingehendere Verhandlungen stattgefunden.
Jetzt, am 27. Februar, führten sie zu einem Angriffsbündnis
mit Rußland, in welchem sich der Zar verpflichtete, „die
Waffen nicht niederzulegen, solange Preußen nicht wieder her—
gestellt sein wird in den statistischen, finanziellen und geo—
graphischen Verhältnissen, entsprechend dem, was es vor dem
Kriege von 1806 war“. Und um dies zu erreichen, versprach
der Zar, „zu den Entschädigungen, welche die Umstände er—
heischen könnten, im Interesse beider Staaten selbst und zur
Vergrößerung Preußens alle Erwerbungen zu verwenden,
welche durch ihre Waffen und ihre Unterhandlungen im nörd—
lichen Teile Deutschlands gemacht werden können, mit Aus—
nahme der alten Besitzungen des Hauses Hannover“. War
damit die territoriale Zukunft Preußens in Deutschland während
des bevorstehenden Kampfes und vor allem nach ihm ziemlich
ficher gestellt, so fehlte dagegen eine gleiche bestimmte Aussprache
hinsichtlich der preußischen Ansprüche in Polen: schon zeigte sich,
daß der Zar in dieser Hinsicht seine besonderen Anschauungen
hatte und nach dieser Richtung, nicht ohne Berechtigung, den
dereinstigen Lohn Rußlands für die Fortsetzung des Kampfes
gegen Frankreich suchte; und nur das war zum Ausdrucke
gebracht, daß der Zar dem Könige von Preußen unter seinen
gegenwärtigen Besitzungen ganz besonders auch das alte
Preußen gewährleiste, „dem ein Gebiet angeschlossen werden
soll, welches in allen, sowohl militärischen als geographischen
Beziehungen diese Provinz mit Schlesien verbindet“.
Das Bündnis vom 27. Februar ist dann später noch
durch Bestimmungen einer Konvention vom 19. März, der so—
genannten Kalischer Konvention, vervollständigt worden, deren
wichtigster Satz sich mit dem künftigen Schicksale des außer—
preußischen Deutschlands beschäftigte. Da wird vor allem
festgelegt, daß jeder deutsche Fürst, der in einer bestimmten
Zeit nicht der Aufforderung der Verbündeten, den Kampf
gegen Napoleon mit aufzunehmen, entsprechen sollte, mit dem
Verluste seiner Staaten büßen solle. Und für die zunächst zu