Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Die Freiheitskriege: 1800, 1815. 
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stellte Rußland ein Gegenprogramm auf, das sich freilich von 
dem österreichischen noch recht unterschied, nämlich: Wieder⸗ 
herstellung Osterreichs in den Zustand vor 1805, aber auch 
Preußens in den Zustand vor 1806; weiter Rückgabe der von 
Frankreich einverleibten norddeutschen Provinzen und Un— 
abhängigkeit Deutschlands sowie Auflösung des Rheinbundes; 
daun Befreiung Italiens in allen seinen Teilen von franzö⸗ 
sischem Einfluß, Aufhören des Herzogtums Warschau unter 
Name und Form seiner gegenwärtigen Verfassung, und end⸗ 
lich Trennung Hollands von Frankreich und Wiederherstellung 
der alten spanischen Dynastie. 
UÜbbersah Metternich nunmehr das Ergebnis seiner ersten 
Vermittlungskampagne, so mußte er wohl einsehen, daß ohne 
Eintreten Österreichs in den Kampf nichts Abschließendes zu 
erreichen sein werde; und jedenfalls erforderte das Mißtrauen 
Napoleons erhöhte Rüstungen. Er setzte diese also durch: und 
behinderte dadurch Napoleon, der die Anhäufung großer 
Truppenmassen in Böhmen, diesem Ausfallstor auf seine säch— 
sische Stellung, als eine direkte Drohung auffassen konnte 
weunn nicht mußte, moralisch sehr schon während des Feldzuges 
in der Lausitz und Schlesien, wie er denn dadurch indirekt auch 
den vielleicht dringlichsten Anlaß zum Waffenstillstand von 
Poischwitz gab. 
Im übrigen aber verhandelte Metternich mit den Ver— 
bundeten weiter und brachte es in der Tat dahin, daß diese 
sich, in der sogenannten Reichenbacher Konvention vom 27. Juni 
1813, mit ihm auf ein gemeinsames Programm einigten, das 
dem nun geplanten großen Vermittlungskongresse zugrunde 
gelegt werden sollte. Die Punkte dieses Programms zerfielen 
in absolute und relative. Als absolut und unerläßlich wurden 
die folgenden vier Punkte angesehen: Rückgabe der illyrischen 
Provinzen an OHsterreich; Vergrößerung Preußens infolge Auf⸗ 
lösung des Herzogtums Warschau; Rückgabe des polnischen 
Danzigs und seines Gebietes durch die Franzosen; Rückgabe 
der Hansestädte, wenigstens Lübecks und Hamburgs, und wo— 
möglich Befreiung der übrigen Teile des Gebietes der
	        
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