Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

478 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes RKapitel. 
recht in Deutschland hinein; denn ihm wurde der Länderumfang 
zuteil, den es der Hauptsache nach bis zum Jahre 1866 behalten 
hat: zwei große Gruppen von Provinzen, die Rheinlande und 
Westfalen im Westen, im Osten der Bereich der sogenannten 
alten Provinzen nebst dem polnischen Netzedistrikt, der eine 
leidliche strategische Grenze gegen Rußland sicherte und aus 
dem die Provinz Posen gebildet wurde: und in dieser Aus— 
stattung, die dazu bestimmt erachtet wurde, das Land durch zu 
reiche Grenzentwicklung machtlos zu machen, die mächtige Auf—⸗ 
forderung zur Entfaltung einer allgemeinen deutschen Hege— 
monie, wenn nicht gar zum direkten Erwerb der zwischen öst— 
lichem und westlichem Besitze liegenden Gebiete. 
Die über den unmittelbaren Herrschaftsbereich der alliierten 
Mächte hinausgehenden Territorialbestimmungen der Wiener 
Akte betrafen vor allem Italien, soweit es nicht österreichisch 
geworden war. Da waren denn zunächst, alsbald nach dem 
Pariser Frieden, Papst Pius VII. und König Viktor Emanuel 
von Sardinien in ihre Länder sowie König Ferdinand nach 
Sizilien zurückgekehrt, während in Neapel die Herrschaft 
Murats, des Schwagers Napoleons, der rechtzeitig von ihm 
abgefallen war, erhalten blieb. Dieser Lage der Dinge wurde 
jetzt die allgemeine Billigung zuteil; Sardinien erhielt zugleich 
durch Genua einen Zuwachs. Im übrigen aber wurden in 
Parma, Modena und Toskana neue Regierungen unter Mit⸗ 
gliedern des Gesamthauses Habsburg eingerichtet und dadurch 
der österreichische Einfluß mindestens auch über Mittelitalien 
nochmals, freilich nur unter dem Waffenschutze österreichischer 
Truppen haltbar, gefestigt. 
So blieben denn noch die Bestimmungen über Deutsch- 
land, insbesondere den Bering des alten Reiches, übrig. 
Da wurde zunächst die Eidgenossenschaft, dies abtrünnige und 
so kräftige Kind vornehmlich doch deutscher Entwicklung, endlich 
als ganz selbständig erklärt und zugleich von 17 auf 22 Kantone 
vermehrt; nicht minder wurde, auf altem Reichsboden, die 
Verbindung von Holland und Osterreichisch-Belgien zu einem 
Königreiche der Niederlande unter dein Oranice Wlbelm J.
	        
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