Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

34 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
meint: „Fürsten können alles Gute“; „bei den mehresten 
Bürgern“, schreibt Salzmann, „ist Fürst und unser Herre 
Gott einerlei.“ Und nicht bloß als eine causa remota, wie 
schon vielfach eben den Herrgott, nein als in jeder Kleinigkeit 
gleichsam allgegenwärtig wirksam dachte man den Fürsten; und 
die „Polizei“, die innere Regierung der absoluten Monarchie, 
leistete dem mit ihren bis ins kleinste gehenden Verordnungen 
starken Vorschub: in sterreich ist z. B. durch die am 8. Januar 
1746 publizierte Wiener „Fasching- oder Ballordnung“ genau 
festgesetzt worden, wer im Ballhause oder in der Mehlgrube 
mit oder ohne Maske tanzen, und zu welcher Zeit er so 
tanzen dürfe. Das ist der Zustand, der das Wort „erlaubt“ 
zu einem Lieblingsworte auch noch der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts machte; man schwelgte in „erlaubten“ 
Freuden, erging sich in „erlaubten“ Festen. Doch nicht 
minder glaubte man die Fürsten im Größten mächtig. So hat 
Häberlin in seinem „Staatsrecht“ (1798) in uns nicht alsbald 
verständlicher Richtung äußern können: „Würden erst unsere 
Fürsten unterdrückt, so würde auch der deutsche Bürger wie 
weiland der französische behandelt werden. und dann wäre die 
Revolution unvermeidlich.“ 
Glaube an die Macht und Vertrauen zu dem Amte der 
Fürsten führten nun dazu, jegliches Anliegen an erster Stelle 
gern den Fürsten vorzutragen. So wendete sich z. B. die Presse 
der Zeit mit ihren Beschwerden und Wünschen nicht so sehr 
an die öffentliche Meinung oder an die Stände, als an die 
Fürsten und ihre Umgebung; und wie grenzenlos und naiv 
das damit bezeugte Vertrauen war, ergibt vielleicht nichts besser, 
als ein Artikel der „Berliner Monatsschrift“ vom Jahre 1787 
mit der Aufschrift „Ein neuer Weg zur Unsterblichkeit für 
Fürsten“, in dem die Fürsten angeregt wurden, ihre Völker 
durch Erziehung zur Selbstregierung zur Republik vor— 
zubereiten, danach vom Thron zu steigen und die Einführung 
der republikanischen Verfassung zu verkündigen. Dabei war 
dies alles nicht etwa bloß Stimmung und Gefühl der Un— 
mündigen. Lessing hat im „Nathan“ den konfessionellen
	        
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