Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 49
Und so war in Summa die Staatsanschauung freilich noch ganz
moralisch bedingt; aber die Voraussetzungen ihrer Verwirk—
lichung fielen mit dem praktischen Wohl der Menschheit zu—⸗
sammen.
Ein Moment, das auch insofern von hoher Bedeutung
war, als es den theoretischen Kosmopolitismus der ratio—
nalistischen Zeiten nicht nur beizubehalten gestattete, sondern
zugleich im höchsten Grade belebte. Und wie unterschied sich
dadurch doch das warme Menschheitsgefühl schon der achtziger,
noch mehr der neunziger Jahre von dem kosmopolitischen
Stoizismus noch der eigentlichen Aufklärung! Jetzt erst
nahten die Zeiten des „Liedes an die Freude“: „Seid
umschlungen, Millionen!“ Und in einer völlig neuen Ge—
schichtsauffassung und einem neuen Völkerrecht, in einem wirk—
lichen Menschheitsinteresse im ganzen, auf engerem Gebiete
einem freudigen Gefühle der Solidarität aller mittel- und
westeuropäischen Kultur wirkte sich die neue Empfindung aus.
Dabei lag es in der Natur der Dinge, daß sich die prak—
tische Betätigung dieser neuen Gefühle doch wesentlich dem
Staatsinnern zuwandte; denn für die internationalen Be—
ziehungen kannte man nur ein quietistisches Ideal, den Frieden.
Indem man aber nach außen hin jedem Gefühle der Macht—
volitik, wie es die jüngsten Menschenalter geprägt haben, noch
gänzlich fernblieb, ging man auch im Innern nicht davon
aus, in den politischen Beziehungen an erster Stelle Macht⸗
heziehungen zu sehen. Es ist jenes wichtige Stimmungs⸗
noment, das man scharf ins Auge fassen muß, will man die
Stellung dieser Übergangszeit zu allen eigentlichen Verfassungs⸗
fragen, vornehmlich auch zu jenem Problem der Teilung der
Gewalten verstehen, das spätere Geschlechter so stark bewegt
haben. Auf diesem Gebiete war die Lage nicht die, daß man
sich diese Fragen bewußt ferngehalten hätte; nein: man war
noch gar nicht in der Verfassung, sie aufzuwerfen. Denn
noch nicht das Wohl der Gesellschaft als Ganzes unter
aktuellem, aber begrenztem Dasein des Einzelnen galt als
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.