Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 63
Theresia gewesen, der dem Klerus den Schulunterricht und
damit einen altgewohnten Einfluß auf die heranwachsenden
Generationen entzog, was um so mehr ins Gewicht fiel, als
er kräftig auf die Durchführung des Schulwesens drang: in
Böhmen ist unter seiner Einwirkung die Schülerzahl auf dem
platten Lande in dem Jahrzehnt von 1775 bis 1785 von
14000 auf 117000 gestiegen. Bedenklicher dagegen konnte
schon erscheinen, wenn ältere Universitäten, wie Graz, Inns—
bruck und Brünn, aufgehoben wurden, um dem kirchlichen Ein⸗
fluß zu steuern, und wenn die bestehen bleibenden, Wien und
Prag, sowie das neubegründete Lemberg auch in der katho—
lisch-theologischen Fakultät durchaus der Staatsleitung unter⸗
stellt wurden in dem Sinne, daß den Lehrern auch dieser
Fakultät ein staatlicher Lehrplan nebst Lehrbüchern, Methode,
Klassifikationsgrundsätzen usw. vorgeschrieben wurde.
Noch weiter aber ging es, wenn im Jahre 1784 staatliche
Generalseminarien zu Wien, Prag, Olmütz, Lemberg, Graz,
Innsbruck und Pavia errichtet wurden, die aus Fonds ein—
gezogener Stiftungen zu erhalten waren und der Erziehung
eines rein staatlichen Klerus gewidmet sein sollten. Hier hatte
die staatliche Unterrichtspolitik wenn auch keineswegs zu anti—
religiösen, so doch zu im höchsten Sinne antiklerikalen Maß—
regeln geführt. Am schwersten empfunden aber wurde wohl
auf die Dauer, daß der Kaiser die Einkünfte der Kirche
schmälerte, indem er alle Bruderschaften und nahezu achteinhalb⸗
hundert Klöster aufhob, Institute, die „keine Jugend erziehen,
keine Schule halten und keine Kranken warten, und welche
bloß vitam contemplativam führen“. Noch mehr Geräusch
erregte freilich Josephs Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781,
das den Akatholiken die private Ausübung ihres Gottes⸗
dienstes gestattete, vor allem aber sie zu voller bürgerlicher
Existenz, zu Häuser⸗ und Güterkäufen, zu Bürger- und
Meisterrechten, akademischen Würden und öffentlichen Diensten
zuließ, während dem Katholizismus nur noch und angeblich
nach wie vor das „Prärogativum der dominanten Religion“
verblieb.