Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Die Frühromantik. 
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mehr rationalen Klassizismus; und die romantische Folgezeit 
entschied sich für Herder. Dennoch gewann Herders Denken, 
so sehr es in den historischen Wissenschaften noch fortlebte, zu 
den leitenden Ideen Fichtes und Schellings kein inneres Ver— 
hältnis, und selbst in Hegels System erscheint es noch un⸗ 
verarbeitet, ja ist es beiseite geschoben. Denn ein anderer 
Entwicklungsgedanke hatte sich inzwischen im Denken der Ro— 
mantik zu entfalten begonnen, und die Zeit war noch nicht 
im Besitze eines geschichtlichen Denkens, dem die Klarlegung 
der feinen Unterschiede zwischen dem frühsubjektivistischen Evo— 
lutionismus Herders und dem romantischen Evolutionismus 
in seiner Entfaltung von Fichte bis Schelling oder bis Hegel 
als Pflicht gegolten hätte!. 
Und so konnte es denn scheinen, als wenn mit dem 
Szenenwechsel zwischen Klassizismus und Romantik auch ein 
voller Personenwechsel verbunden wäre. Wie an Meeresstellen, 
in denen entgegengesetzte Strömungen in ewigem Wechsel 
gegeneinander prallen, sich Wellenberge türmen, deren zu 
Wasserwänden emporschießende Wogenkämme in jähem Nieder— 
fall zu töten scheinen, was sich ihnen von animalischem Leben 
nähert, so daß diesseits und jenseits dieser Strudel verschiedene 
Welten des Lebens hausen: so konnte man meinen, daß der Über⸗ 
gang vom Klassizismus zur Romantik eine alte Generation 
ganz ausscheiden und eine völlig neue zur Herrschaft berufen 
wer de. 
Dennoch hat es zwei Genien gegeben, die über diesen Wechsel 
gesiegt haben: Adlern gleich schwebten sie über den Tiefen des Ab⸗— 
grunds, kaum berührt von dem Gischt ewig wiederholter Gegen⸗ 
wirkungen, die Welten des Alten und Neuen zugleich umfassend 
und verbindend: Beethoven und Goethe. Es war eine wunder⸗ 
bar einzige Stellung; das Größte, was Menschen dieser Jahre zu 
erleben vergönnt war: und nur besonderen Umständen höchster 
Begabung und glücklichster Fugung wurde sie verdankt. 
Schon Herder hat der Musik jene zentrale Stellung unter 
1 Val. dazu unten Zweites Kapitel Abschnitt IV.
	        
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