FRANKREICH. —Finanzen Budget).
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Ausgaben.
Ministerium des Staats :i’ll 2*400
der Justiz .33’217,210) u. des Cultus '47’S20,OSO) . Sr047¡100
der auswärtigen Angelegenheiten 12’507,200
des Innern dabei 17’037,100 für Gefängnisse . . 5r025,S45
der Finanzen 22’070,517
des Kriegs dabei : 40*200,240 für Stab u. Gendarme-
rie u. 7*550,035 geheime Ausgaben) 367*862,020
Generalgouvernement Algerien 14*356,013
Ministerium der Marine u. Colonien (letzte 24*455,700; . . . 151*002,332
des ötfentl. Unterrichts 10*400,121
der Landwirthsch., des Handels u. der öflf. Arbeiten 71*370,753
des kaiserl. Hauses u. der schönen Künste . . . 12*314,200
Regie-u. Steuererhebungskosten der directen 17*725,031, des
En reg., Stempels u. der Domänen 15*178,000, der Forsten
8*545,717, der Zölle u. indir. Aufl. 63*^52,320, der Tabaks
regie 04,040,500, der Post 61*750,207 234*001,774
Rückersätze, Ausfälle u. Prämien 10*505,500
Zusammen 1,750*022,
Hiezu kommen aber noch: B. Specialbudget, betragend
220 403,035 br., Departementalumlagen auf die directen Steuern, zur
Deckung der Dcp.-Bedürfnisse; — C. Ordnungsbudget (durchlau-
iende Posten) mit 104 036,154; — endlich D. ausserordentliches
Budget, 118*852,000 Bedarf u. 110*350,011 Fr. Einn. (wobei:
66*170,011 Renten des Amortiss., 22% Mill. Erhebung der Dotation
des Amort., 10 Mill. Entschädigung von China, 1*080,000 ditto von
Cochinchina, 13 000,000 von Mexico, 2 Mill, ausserord. Holzschläge
etc.). — Somit Gesammteinnahme 2204*015,262, Gesammt-
ausgabe 2103*303,772 Fr.
Hauptein nähme Positionen. Zu den Einkünften (so weit sie
hier auszuscheiden sind) liefern : das Staatseigenthum (die Domänen im
weitesten Sinne) nur etwa 3 Proc., die directen Steuern gegen 20 %, die
indirecten Auflagen 76% Proc. — Auch in diesem Grossstaate ist der
Ertrag der Domänen verhältnissmässig äusserst unbedeutend — denn
auch hier ist das ursprünglich so grosse unmittelbare Staatsvermögen
(aus welchem vor Allem die öffentlichen Bedürfnisse gedeckt werden
so ten) verschleudert worden. Der Ertrag scheint um so geringer, wenn
man die Einziehung der vielen Geistlichen- und Adelsgüter während der
evo erwägt, und wenn man die colossale Höhe der Staatsschuld
rerul ^^benen unmittelbaren Activvermögen entgegen hält. Wäh-
wahlnnT Xeuzcit verschleuderte man namentlich sogar Staats-
) ebrigens betrug der "Werth der Domänen, nach einer
für die Dauer von 10 Jahren jährlich
der Gebirge ausgesetzt. — 1864 ward
tL/it 1 T» " ^^Giten Kaiserthum veräusserten "Waldungen zu
-1 -50,508, aus andern Domänenverkäufen zu 2'/, Mill, angegeben.
letzteres war schon 1860 auf 1*077 046 eési
Verminderung Einhalt zu thun, hat man fi
eine Million Francs zurM letlerbewaldung d
der Erlös aus den unter dem zweiten Kn,\