Contents : Logik des Geldes

§  2.  Abgrenzung  der  Aufgaben  dieser  Untersuchung.

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lassen,  die  den  eisernen  Bestand  einer  jeden  Monographie
über  »Geld«  bilden.
Viele  Schriften  enthalten  eine  endlose  und  im  Grunde  genommen ­
  doch  ziemlich  gleichgültige  Erörterung  darüber,  in
welchem  Verhältnis  die  verschiedenen  Funktionen  des  j
Geldes  (Wertmesser,  Tauschmittel,  Zahlungsmittel)  zu  einander ­
  stehen,  welches  die  primären  und  welches  die  sekundären
  Funktionen  bleiben.  Diese  Frage  glauben  wir  um  so
eher  übergehen  zu  dürfen,  als  sie  unserer  Auffassung  nach
unlösbar  bleibt.  Historisch  aufgefaßt,  ist  sie  von  geringerem
Interesse  als  logisch  und  kann  überdies  wegen  Mangels  an
Material  nicht  mehr  entschieden  werden;  rein  logisch  aber
bleibt  jede  Lösung  allzu  willkürlich  und  anfechtbar.  Das  folgt
ohne  weiteres  aus  unserer  bald  zu  erörternden  Auffassung
des  Geldbegriffs.  Erkennt  man  nämlich  dessen  individuelle
Entstehung,  so  wird  man  einsehen  müssen,  daß  eine  objektive
Norm  für  irgendeine  bestimmte  Auffassung  der  Funktionen
und  ihres  Verhältnisses  zu  einander  gar  nicht  gegeben  ist.
Die  abstrakte,  scholastische  Behandlung  des  Problems,  »ob
ein  Wertmesser  eigenen  Wert  besitzen  müsse«,  ist  auch  unterblieben. ­
  Sollte  jemand  meinen,  ohne  diese  Erörterung  sei
ein  modernes  Buch  über  Geld  nicht  denkbar,  so  bitten  wir
ihn,  dennoch  vorurteilslos  zu  prüfen,  ob  nicht  den  von  uns
behandelten  logischen  Problemen  eine  selbständige  Bedeutung ­
  zukomme.
Viele  Lehrbücher  und  Abhandlungen  enthalten  ferner  Betrachtungen ­
  darüber,  wie  es  in  der  Volkswirtschaft  aussehen
würde,  wenn  es  kein  Geld  gäbe.  Die  Not  des  Schusters,
der  in  der  geldlosen  Wirtschaft  für  seine  Schuhe  kein  Brot
bekommen  könnte,  und  die  des  Bäckers,  der  für  sein  Brot
keine  Schuhe  bekäme,  sind  zuweilen  so  überzeugend  geschildert ­
  worden,  daß  wir  uns  begnügen  dürfen,  auf  die  bereits ­
  vorhandenen  Darstellungen  dieses  Gegenstandes  hin ­
            
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