336 Vierundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Philosophie angehören. Und erging es den systematischen
Disziplinen der Jurisprudenz, an erster Stelle der Staats-
wissenschaft, etwa anders? Innerhalb der Theologie aber, der
systematischen wie der historischen, lösten die gleichen Einflüsse
eine Bewegung aus, die tief einschneidend die Zeit bewegte
und darum ins Politische verlief. Es ist ein Ausgang, auf
den unsere Erzählung hier zum ersten Male stößt und auf den
sie später genauer einzugehen haben wird: ein charakteristischer
Ausgang: was stark und groß war in der realistischen Be—
wegung der höchsten geistigen Kultur während der dreißiger
und im Beginne der vierziger Jahre, in Wissenschaft, Philo—
sophie, Religion, Kunst, ist schließlich dieser Entwicklung zu—
gefallen: und die besten Errungenschaften des Realismus führten
so zu revolutionärer Tat, zu kriegerischem Entschluß, zu jener
nationalen Einheitsbewegung vor allem, welche die Mitte des
Jahrhunderts erfüllte.
Wenn aber so die systematischen Geisteswissenschaften unter
den genetischen Gesichtspunkt des Hegelschen Triadensystems
traten, wie hätten da die eigentlich historischen, und das hieß
nach früher Erzähltem! in diesem Zusammenhange die kultur—
historischen Disziplinen, die Literaturgeschichte und die Kunst⸗
geschichte vornweg, zurückbleiben sollen?
Schließlich geschah sogar noch ein anderes, Erstaunlicheres.
Da das dialektische Entwicklungsgesetz Hegels aus der Selbst—
—D
auch nur auf die Bewegung der höchsten geistigen Funktionen
vornehmlich intellektueller Art übertragen werden; wir wissen
dies schon, und es ist in dieser Hinsicht bezeichnend, daß Hegel
selbst seine Anwendung auf die Geschichte des Rechts, d. h.
nach seiner Auffassung des Gesamtwillens, nicht gefunden hat.
Da war es denn doch höchst merkwürdig, daß Marx, in
der sogenannten materialistischen Geschichtsphilosophie?, die
Trias Hegels auf die wirtschaftlichen Entwicklungsphänomene
S. oben S. 248 ff.
S. ausführlicher noch Band XI, 1, Buch 25, Zweites Kapitel No. III.