Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. u 421
auch zu Mißständen in der Verwaltung, die immer und immer
wieder, vor allem auch schon in den Schlußjahren der Re—
gierungszeit Friedrichs des Großen, beklagt worden waren. Und
noch im Jahre 1806 gab es auf Grund dieser allgemeinen Anlage
des Zollsystems in Preußen nicht weniger als 67 Tarife, wenn
auch von diesen nur elf im eigentlichen Sinne Akzisetarife waren;
und allein diese elf Tarife schon besteuerten die stattliche Anzahl
von 2775 Gegenständen. Wie sollte sich nun in diesem Gewirr
von Einfuhrlasten der Kaufmann, wie in ihnen, zumal da ihnen
auch noch allerlei Ausfuhrprämien und sonstige Unterstützungs⸗
formen der heimischen Gewerbe gegenüberstanden, zur Kalkulie—
rung seiner Preise der Industrielle zurechtfinden? Es schien
fast nötig, hierfür eigene Tarifgelehrte zur Verfügung zu haben.
Und doch waren dies, für den deutschen Unternehmer,
erst die binnenpreußischen Bestimmungen. Sah der preußisch⸗
deutsche Kaufmann und Industrielle über die vielgewundenen
Grenzen seines engeren Vaterlandes hinweg, so entdeckte er
seit 1815 allerdings nicht mehr wie noch um 1800 über 300
Fürsten und regierende Herren, die ihre Gebiete gegenseitig
als Zollausland behandelten, aber immerhin doch noch 38.
Und er teilte die Empfindungen, die Friedrich List später in
den Satz zusammenfaßte: „Achtunddreißig Zoll- und Maut—
linien in Deutschland lähmen den Verkehr im Innern und
bringen ungefähr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes
Glied des menschlichen Körpers unterbunden wird, damit das
Blut ja nicht in ein anderes überfließe. Um von Hamburg nach
Hsterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man
zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen
zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu zahlen. Wer aber
das Unglück hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder
vier Staaten zusammenstoßen, der verlebt sein ganzes Leben
mitten unter feindlich gesinnten Zöllnern und Mautnern: der
hat kein Vaterland.“
Dabei war klar, daß die Befreiung aus solchen Zuständen
schwerlich von der Zentralgewalt des neuen Bundes zu er—
reichen sein werde. Der Artikel 19 der Bundesakte stellte