Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. u 421 
auch zu Mißständen in der Verwaltung, die immer und immer 
wieder, vor allem auch schon in den Schlußjahren der Re— 
gierungszeit Friedrichs des Großen, beklagt worden waren. Und 
noch im Jahre 1806 gab es auf Grund dieser allgemeinen Anlage 
des Zollsystems in Preußen nicht weniger als 67 Tarife, wenn 
auch von diesen nur elf im eigentlichen Sinne Akzisetarife waren; 
und allein diese elf Tarife schon besteuerten die stattliche Anzahl 
von 2775 Gegenständen. Wie sollte sich nun in diesem Gewirr 
von Einfuhrlasten der Kaufmann, wie in ihnen, zumal da ihnen 
auch noch allerlei Ausfuhrprämien und sonstige Unterstützungs⸗ 
formen der heimischen Gewerbe gegenüberstanden, zur Kalkulie— 
rung seiner Preise der Industrielle zurechtfinden? Es schien 
fast nötig, hierfür eigene Tarifgelehrte zur Verfügung zu haben. 
Und doch waren dies, für den deutschen Unternehmer, 
erst die binnenpreußischen Bestimmungen. Sah der preußisch⸗ 
deutsche Kaufmann und Industrielle über die vielgewundenen 
Grenzen seines engeren Vaterlandes hinweg, so entdeckte er 
seit 1815 allerdings nicht mehr wie noch um 1800 über 300 
Fürsten und regierende Herren, die ihre Gebiete gegenseitig 
als Zollausland behandelten, aber immerhin doch noch 38. 
Und er teilte die Empfindungen, die Friedrich List später in 
den Satz zusammenfaßte: „Achtunddreißig Zoll- und Maut— 
linien in Deutschland lähmen den Verkehr im Innern und 
bringen ungefähr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes 
Glied des menschlichen Körpers unterbunden wird, damit das 
Blut ja nicht in ein anderes überfließe. Um von Hamburg nach 
Hsterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man 
zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen 
zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu zahlen. Wer aber 
das Unglück hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder 
vier Staaten zusammenstoßen, der verlebt sein ganzes Leben 
mitten unter feindlich gesinnten Zöllnern und Mautnern: der 
hat kein Vaterland.“ 
Dabei war klar, daß die Befreiung aus solchen Zuständen 
schwerlich von der Zentralgewalt des neuen Bundes zu er— 
reichen sein werde. Der Artikel 19 der Bundesakte stellte
	        
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