Die Frühromantik.
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bezeichnender als das Urteil Otto Ludwigs, eines Dramatikers
und Erzählers also der nächsten Periode, daß das Grundwesen
der Romantik aus der Flucht vor dem Trivialen bestanden habe:
ein negatives Urteil also, das als positiv Wichtigstes doch höchstens
noch das Jagen nach neuen Empfindungsweisen zuläßt.
Die Romantik war zunächst mystische Grundempfindung.
Konnte sie nun von dieser Wurzel her zu so anschaulichen und
greifbaren Formen der Dichtung, wie Drama und Erzählung,
uͤberhaupt in nähere Beziehungen treten? Nur ihrem Uni—
versalismus ist es zu danken, daß beide Formen überhaupt ge⸗
pflegt wurden. Aber natürlich geschah das in den Grenzen
der allgemeinen seelischen Lebensvoraussetzungen — und eben
darum keineswegs mit Vollkommenheit.
Im Drama gelang es der Romantik nicht, das alles andere
bedingende Moment der Schicksalsführung klar zu erfassen. Wir
haben früher gehört!, wie dies schon dem Klassizismus schwer
gefallen war: die Transzendenz im alten Sinne, der Christengott
als Schicksalssender, ließ sich nicht aufrechthalten. Noch weniger
natürlich war das in der ursprünglichen Romantik, im extremen
Subjektivismus, möglich. Also hätte man statt dessen die Im—
manenz im neuen Sinne bevorzugen sollen. Allein das wäre der
Übergang zu einem unerhörten Realismus gewesen, den im
Grunde erst die naturalistischen Anfänge der zweiten subjekti—
vistischen Periode gebracht haben: es hätte die Selbstverneinung
der Mystik bedeutet. Und so blieb nichts übrig, als daß die
Schicksalsidee in spielenden, träumerischen, illusionistischen, ex⸗
trem subjektiven Formen gesucht wurde.
Da fand sich denn zunächst das Märchendrama ein: uralte
Fabeln, in denen die Impulsivität einer vorzeitlichen Psycho⸗
logie waltet, die mithin nach modernen Begriffen jeder ver—
nünftigen Motivierung zu entbehren scheinen, waren am ehesten
geeignet, sich einer Schicksalsidee unterstellen zu lassen, die im
Grunde die der Willkür war. Allein ließen sich diese Fabeln,
so behandelt, bis zur Höhe einer modern⸗theatralischen Illusion
S. Band VIII, 2, S. 516 ff.