Ersie Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 453
Preußen und sterreich bestimmte Zusagen erlangen zu können,
handelte es sich dabei für Preußen vor allem um Jialien.
Wir haben die italienische Einheitsbewegung bis zu dem
Moment verfolgt, in dem sich König Victor Emanuel im Jahre
1861 zum König von Italien ausrufen ließ, nachdem er Neapel,
Teile des Kirchenstaates, Modena, Parma, Toscana und die
Lombardei seinem piemontesischen Erbreiche angegliedert hatte 1.
Das alles hatte Napoleon geschehen lassen müssen, obwohl
er eigentlich nur einen Bund der von Osterreich freien italienischen
Staaten unter dem Vorsitz des Papstes gewollt hatte; Oster⸗
reich dagegen hatte, zum großen Teil infolge der preußischen
Mobilmachung des Jahres 1859, Venetien gegen Napoleons
Willen behalten; Napoleon selbst endlich war Nizza und
Savoyen zugefallen. Außerdem aber hatte Napoleon auch nach
den Kämpfen des Jahres 1859 noch einen wichtigen Teil
Italiens besetzt behalten: Rom. Er konnte es nicht aufgeben,
da er in Frankreich der klerikalen Sympathien bedurfte.
Nun strebte aber das jetzt zum größten Teile vereinigte
Italien mit immer zunehmender Wucht eben nach Rom. Schon
am 27. März 1861 hatte Cavour durch Parlamentsbeschluß
Rom als die natürliche Hauptstadt Italiens erklären lassen;
bald darauf suchte Garibaldi es mit neuen Freischaren zu
erobern. Diese Bewegung mußte allerdings König Victor
Emanuel, dazu von Frankreich angehalten, dämpfen, aber gleich⸗
zeitig erklärte eine italienische Note vom 10. September 1862
vor Europa, Italien könne den Besitz Roms nicht missen.
Die Folge war, daß sich Napoleon von Italien abwandte.
Italien versuchte darauf statt der römischen vor allem die
venetianische Frage zu lösen und rüstete zu diesem Zwecke.
Allein die europäischen Verhältnisse waren einstweilen nicht
günstig; und als einziges Ergebnis seiner Politik trat für
Italien ein Defizit von sechshundert Millionen Lire, dreihundert⸗
siebenunddreißig im ordentlichen, zweihundertvierundachtzig im
außerordentlichen Budget, zutage.
1 S. oben S. 388ff.