468 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
schleswig-holsteinschen Grundlage, wie sie Osterreich festhielt, auf
das allgemeinere deutsche Gebiet nationaler Einigung zu ver—
legen: was freilich für Preußen sehr günstig gewesen wäre. Mit
Recht schrieb ihm der bayerische Minister von der Pfordten am
11. Juni: „Wollen Sie die Annexion (der Herzogtümer) um
seden Preis, auch um den des Krieges, dann ist der Krieg un—
vermeidlich. Entschließt sich Preußen, auf die Annexion zu
verzichten, so ist der Krieg unmöglich. Wollte Osterreich aus
irgendeinem anderen Grunde Krieg beginnen, so bliebe es ganz
gewiß isoliert; kommt es zum Kriege um der Herzogtümer
willen, so, glaube ich wenigstens, wird Preußen isoliert bleiben.
Gott ist mein Zeuge, daß mich weder Abneigung gegen Preußen
noch Sympathie mit Hsterreich leitet. Als Deutscher bitte und
heschwöre ich Sie, gehen Sie nochmals ernstlich mit Ihrer starken
Seele zu Rate, ehe das entscheidende Wort gesprochen wird,
dessen Folgen unberechenbar sind.“
In diesem Augenblicke aber waren die entscheidenden Er⸗
eignisse schon geschehen oder bis zur Entscheidung gediehen.
Gablenz hatte die holsteinschen Stände zum 11. Juni nach
Itzehoe einberufen. Das erklärte Manteuffel am 6. Juni für
einen Bruch des Gasteiner Vertrages, ebenso wie die Behelligung
des Bundestages mit der schleswig-holsteinschen Sache über⸗
haupt; es sei also das Kondominium Osterreichs und Preußens,
vie es vor dem Gasteiner Vertrage bestanden, wieder ein—
getreten; und so werde er preußische Truppen auch nach
Holstein legen, wie Gablenz österreichische nach Schleswig legen
dürfe. Am 7. Juni rückten demgemäß preußische Truppen in
Holstein ein. Gablenz protestierte gegen diese Maßregel, zog
seine kleine Brigade, viertausendachthundert Mann, zusammen
ind verließ mit ihr am 11. Juni das Land, um nach Böhmen
zu gelangen. Statt dessen nahm Manteuffel Holstein ein, setzte
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der Stände.
Darauf erklärte Osterreich am 11. Juni vor dem Bundes-
tage den Gasteiner Vertrag als durch Preußen gebrochen und
heantragte die Mobilmachung des ganzen außerpreußischen