Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

490 Fünfun dzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
uüberhaupt kaum hinausgelangt. Immerhin aber genügte, was es 
tat, zur Zersprengung des Einheitsstaates, wie denn Aristokratien 
in Monarchien stärkeres Herrschafts- als Staatsgefühl zu besitzen 
pflegen; auch wurde am 20. September 1865 die Februar— 
verfassung durch ein Kaiserliches Patent in der Tat zwar nicht 
aufgehoben, wohl aber „sistiert“, worunter man sich denn, wenn 
man wollte, eine feinere Art der Aufhebung vorstellen konnte. 
Das alles genügte, um die Bahn für die magyarischen 
Forderungen von Autonomie freizumachen, so, wie man diese 
in Pest verstand. Die volle Vereinigung Siebenbürgens mit 
Ungarn wurde vollzogen. Die Anerkennung der revolutionären 
ungarischen Verfassung vom Jahre 1848 mit ihren Freiheiten 
wurde verlangt und formell auch durchgesetzt, wenn ihre Ein— 
führung auch noch mit einer Revision gewisser Bestimmungen 
verbunden sein sollte: es war unmittelbar vor dem Kriege des 
Jahres sechsundsechzig. 
Zur selben Zeit aber war der Reichsrat der zisleithanischen 
Reichshälfte schon aufgelöst, womit der Schwerpunkt alles öffent⸗ 
lichen Lebens in die Landtage verlegt war: und in ihnen sahen 
sich die Deutschen slawischen Mehrheiten überantwortet. 
Es war gewiß eine, ins Ganze hetrachtet, recht unklare 
und verwickelte Lage. Im Grunde aber wurden ihre Schwierig-⸗ 
keiten doch noch vor dem Kriege gelöst. Denn im Bereiche der 
Verhandlungen, die sich an die Einführung der ungarischen 
Verfassung knüpften, wurden zugleich all die Grundsätze im 
einzelnen beraten und festgelegt, die seitdem als Ausgleich das 
dualistische Staatsleben Osterreich- Ungarns bestimmt haben; 
Deak war es vornehmlich, der diese Arbeit mit Czengery leistete; 
und was in ihm während vierzig Jahren politischer Tätigkeit 
an seiner Nation günstigen Erfahrungen gereift war, das legte 
er hier nieder. Als dann der Krieg begann, war der Ausgleichs— 
entwurf bereits von der ungarischen Verfassungskommission an— 
genommen. Freilich: erreicht war dies Ziel doch nur durch 
die den Ungarn bestimmt gewährte Aussicht auf Anerkennung 
ihrer Verfassung: und diese Aussicht wiederum war nur mit 
Rücksicht auf den kommenden Krieg eröffnet worden: und in—
	        
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