490 Fünfun dzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
uüberhaupt kaum hinausgelangt. Immerhin aber genügte, was es
tat, zur Zersprengung des Einheitsstaates, wie denn Aristokratien
in Monarchien stärkeres Herrschafts- als Staatsgefühl zu besitzen
pflegen; auch wurde am 20. September 1865 die Februar—
verfassung durch ein Kaiserliches Patent in der Tat zwar nicht
aufgehoben, wohl aber „sistiert“, worunter man sich denn, wenn
man wollte, eine feinere Art der Aufhebung vorstellen konnte.
Das alles genügte, um die Bahn für die magyarischen
Forderungen von Autonomie freizumachen, so, wie man diese
in Pest verstand. Die volle Vereinigung Siebenbürgens mit
Ungarn wurde vollzogen. Die Anerkennung der revolutionären
ungarischen Verfassung vom Jahre 1848 mit ihren Freiheiten
wurde verlangt und formell auch durchgesetzt, wenn ihre Ein—
führung auch noch mit einer Revision gewisser Bestimmungen
verbunden sein sollte: es war unmittelbar vor dem Kriege des
Jahres sechsundsechzig.
Zur selben Zeit aber war der Reichsrat der zisleithanischen
Reichshälfte schon aufgelöst, womit der Schwerpunkt alles öffent⸗
lichen Lebens in die Landtage verlegt war: und in ihnen sahen
sich die Deutschen slawischen Mehrheiten überantwortet.
Es war gewiß eine, ins Ganze hetrachtet, recht unklare
und verwickelte Lage. Im Grunde aber wurden ihre Schwierig-⸗
keiten doch noch vor dem Kriege gelöst. Denn im Bereiche der
Verhandlungen, die sich an die Einführung der ungarischen
Verfassung knüpften, wurden zugleich all die Grundsätze im
einzelnen beraten und festgelegt, die seitdem als Ausgleich das
dualistische Staatsleben Osterreich- Ungarns bestimmt haben;
Deak war es vornehmlich, der diese Arbeit mit Czengery leistete;
und was in ihm während vierzig Jahren politischer Tätigkeit
an seiner Nation günstigen Erfahrungen gereift war, das legte
er hier nieder. Als dann der Krieg begann, war der Ausgleichs—
entwurf bereits von der ungarischen Verfassungskommission an—
genommen. Freilich: erreicht war dies Ziel doch nur durch
die den Ungarn bestimmt gewährte Aussicht auf Anerkennung
ihrer Verfassung: und diese Aussicht wiederum war nur mit
Rücksicht auf den kommenden Krieg eröffnet worden: und in—