Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 491 
sofern wurde eben der Krieg doch die wichtigste Voraussetzung 
für den Ausbau der neuen Gesamtverfassung des Reiches im 
Sinne des Ausgleichs. 
Formell geordnet wurden die neuen Verfassungsverhältnisse 
unter Beust, der nach dem Kriege als Ministerpräsident, spüäter 
als Reichskanzler an Stelle des Ministeriums Belcredi die 
Geschäfte übernahm. Beust vereinbarte am 7. Februar 1867 
mit Deak die Lösung, die durch die Kaiserlichen Reskripte vom 
16. bis 28. Februar verkündet wurde. Danach bildete von 
nun ab Ungarn mit seinen Dependenzen zunächst ein selb⸗ 
ständiges Königreich; ein ungarisches Ministerium unter Andrassy 
trat ein; und am 8. Juni 1867 wurde Kaiser Franz Joseph 
als König von Ungarn gekrönt. Für die dem westlichen Reiche 
und Ungarn gemeinsamen Angelegenheiten aber wurde ein 
besonderes Ministerium gebildet, dem Delegationen aus den 
parlamentarischen Körperschaften beider Reichshälften als gemein⸗ 
same Reichsvertretung zur Seite traten; die alten Staats⸗ 
schulden wurden auf beide Hälften verteilt, für gemeinsame 
Ausgaben sowie die Haltung der gemeinsamen Zoll⸗ und Handels⸗ 
angelegenheiten wurde ein finanzieller Ausgleich, zuächst auf 
zehn Jahre, geschaffen. 
Ein neues Reich der Habsburger war damit erstanden: 
endgültig hatte der Dualismus gesiegt. Allein es war voraus⸗ 
zusehen, daß die Bewegung hierbei in der westlichen Reichs— 
hälfle, dem eigentlichen Osterreich, nicht stillstehen würde. Zwar 
wußte das sogenannte Bürgerministerium vom 1. Januar 1868, 
Fürst Karl Auersperg, Giskra, Herbst, Plener, zunächst die 
nationalen Sonderstrebungen niederzuhalten und eine Fülle 
liberaler Verbesserungen durchzuführen: es schien wie eine Fort⸗ 
setzung der Tätigkeit Schmerlings in engeren Grenzen. Allein 
schon im September 1868 trat dies Ministerium zurück, und 
bon nun ab folgten Regierungen, die Polen und Ts chechen immer 
stärkere Zugeständnisse machen mußten. Heute aber kann kein 
Zweifel mehr daran sein, daß von dem Moment des Ausgleichs 
ab der frühere Einheitsstaat Osterreich immer mehr die ab⸗ 
schüssige Ebene nationaler Dezentralisation hinabgeglitten ist, 
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