Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 513
Bray Ministerpräsident. Es war ein alter Diplomat der
Metternichschen Schule; seine erste Rede lautete den Klerikalen
entgegenkommend. Mehr wie je seit 1866 schien damit Bayern
jetzt im klerikalen, preußenfeindlichen Fahrwasser.
Am eigenartigsten aber lagen die Dinge in Baden.
Baden hatte sich in den fünfziger Jahren mit am spätesten
der klerikalen Reaktion gefügt, und mit am frühesten tauchte
es in den sechziger Jahren aus ihr wieder empor. Im Jahre
1866 war man schon wieder in vollem Kampfe gegen den
Klerikalismus begriffen.
Der Staat hatte zunächst den katholisch⸗theologischen Unter⸗
richt seiner Aufsicht unterstellt. Hiergegen protestierte am
18. September 1866 der Erzbischof von Freiburg. Aber das
Ministerium fügte sich seiner Verwahrung nicht. Darauf regten
sich die Klerikalen im Lande; schon zum Zollparlament schickte
Baden sechs klerikale Abgeordnete. Am 1. Mai 1868 ver⸗
öffentlichten dann achtzig einflußreiche Klerikale einen Aufruf,
indem sie alle möglichen Freiheiten forderten, vor allem aber
die Freiheit der Kirche. Es war das bekannte Überspielen des
Klerikalismus in die Demokratie zur Erreichung tyrannischer
Zwecke. Und diesem Manifest sekundierte eine gleichzeitige Kund⸗
gebung der Großdeutschen.
Gegenüber diesen Vorgängen, die das Signal zu einer
hartnäckigen Agitation im einzelnen waren, konnte sich das
Ministerium Jolly, das seit dem 12. Februar 1868 bestand,
nur in fester Stützung auf die Liberalen halten. Aber die
Liberalen forderten jetzt ihrerseits einen hohen Preis ihrer
Beihilfe, indem sie weit mehr schon als das altliberale
Programm zu verwirklichen suchten. Am 29. Oktober 1869
mußte die Regierung das allgemeine Stimmrecht grundsätzlich
annehmen, am 17. November 1869 ging ein Gesetz über die
Zivilehe durch, und im ganzen gelang es, den Staat mindestens
vollkommen liberal umzugestalten: die Preßfreiheit wurde er⸗
weitert, die Unverletzlichkeit der Abgeordneten erhöht, die
ministerielle Verantwortlichkeit stärker entwickelt, der Klerus
staatlicher Kontrolle unterstellt, die religiösen Anstalten von den