Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 513 
Bray Ministerpräsident. Es war ein alter Diplomat der 
Metternichschen Schule; seine erste Rede lautete den Klerikalen 
entgegenkommend. Mehr wie je seit 1866 schien damit Bayern 
jetzt im klerikalen, preußenfeindlichen Fahrwasser. 
Am eigenartigsten aber lagen die Dinge in Baden. 
Baden hatte sich in den fünfziger Jahren mit am spätesten 
der klerikalen Reaktion gefügt, und mit am frühesten tauchte 
es in den sechziger Jahren aus ihr wieder empor. Im Jahre 
1866 war man schon wieder in vollem Kampfe gegen den 
Klerikalismus begriffen. 
Der Staat hatte zunächst den katholisch⸗theologischen Unter⸗ 
richt seiner Aufsicht unterstellt. Hiergegen protestierte am 
18. September 1866 der Erzbischof von Freiburg. Aber das 
Ministerium fügte sich seiner Verwahrung nicht. Darauf regten 
sich die Klerikalen im Lande; schon zum Zollparlament schickte 
Baden sechs klerikale Abgeordnete. Am 1. Mai 1868 ver⸗ 
öffentlichten dann achtzig einflußreiche Klerikale einen Aufruf, 
indem sie alle möglichen Freiheiten forderten, vor allem aber 
die Freiheit der Kirche. Es war das bekannte Überspielen des 
Klerikalismus in die Demokratie zur Erreichung tyrannischer 
Zwecke. Und diesem Manifest sekundierte eine gleichzeitige Kund⸗ 
gebung der Großdeutschen. 
Gegenüber diesen Vorgängen, die das Signal zu einer 
hartnäckigen Agitation im einzelnen waren, konnte sich das 
Ministerium Jolly, das seit dem 12. Februar 1868 bestand, 
nur in fester Stützung auf die Liberalen halten. Aber die 
Liberalen forderten jetzt ihrerseits einen hohen Preis ihrer 
Beihilfe, indem sie weit mehr schon als das altliberale 
Programm zu verwirklichen suchten. Am 29. Oktober 1869 
mußte die Regierung das allgemeine Stimmrecht grundsätzlich 
annehmen, am 17. November 1869 ging ein Gesetz über die 
Zivilehe durch, und im ganzen gelang es, den Staat mindestens 
vollkommen liberal umzugestalten: die Preßfreiheit wurde er⸗ 
weitert, die Unverletzlichkeit der Abgeordneten erhöht, die 
ministerielle Verantwortlichkeit stärker entwickelt, der Klerus 
staatlicher Kontrolle unterstellt, die religiösen Anstalten von den
	        
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