526 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Gesandten als in der Presse mitgeteilt werden soll.“ Bismarck
redigierte dieser Weisung entsprechend während eines Abend—
essens mit Moltke und Roon, dessen Einzelheiten er später gern
und eingehend geschildert hat, die Mitteilung des Königs über
die Emser Vorgänge zu folgendem Bericht: „Nachdem die Nach—
richten von der Entsagung des Erbprinzen von Hohenzollern
der kaiserlich französischen Regierung von der königlich spanischen
Regierung amtlich mitgeteilt worden sind, hat der französische
Botschafter in Ems an Seine Majestät den König noch die
Forderung gestellt, ihn zu autorisieren, daß er nach Paris
telegraphiere, daß Seine Majestät sich für alle Zukunft ver—
pflichte, niemals wieder seine Zustimmung zu geben, wenn die
Hohenzollern auf ihre Kandidatur wieder zurückkommen sollten.
Seine Majestät der König hat es darauf abgelehnt, den französischen
Botschafter nochmals zu empfangen und demselben durch den
Adjutanten vom Dienst sagen lassen, daß Seine Majestät dem
Botschafter nichts weiter mitzuteilen habe.“
Diese Auslassung wurde noch am 13. Juli elfeinhalb Uhr
abends nach Dresden, Hamburg, München, Stuttgart, um
—D
Bern telegraphiert. In Paris drang sie am 14. Juli abends
in weitere Kreise. Sie entfesselte wahre Paroxysmen des
Zorns. Am 18. Juli beschloß die Deputiertenkammer den Krieg,
obwohl sie noch nicht einmal den offiziellen Text der Note
Bismarcks kannte; Deputierte, die diesen abwarten wollten,
wurden als Verräter und Preußen behandelt; die Kredite
wurden mit allen gegen zehn Stimmen bewilligt. Am
16. Juli schloß sich der Senat dem an: so war der Krieg
gewiß.
König Wilhelm reiste am 15 Juli nach Berlin zurück; er
wurde überall unterwegs, auch in den 18606 annektierten Ländern,
mit brausender Begeisterung empfangen; bei seiner Ankunft ver⸗
fügte er auf dem Potsdamer Bahnhofe die Mobilisierung der
Armee, und der Kronprinz verkündete dies der harrenden Menge,
die jauchzend mit dem Gesange der Wacht am Rhein erwiderte.
Der norddeutsche Reichstag war zum 19. Juli einberufen.